Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung

    Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut/in beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
    • Zeugnis über staatliche Prüfung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
    • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind

    Voraussetzungen

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden.
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
    • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 1,2 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/BJNR160410019.html
    § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    https://www.buzer.de/gesetz/1407/a19793.htm

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise fordert die zuständige Stelle bei Ihnen nach.
    • Die zuständige Stelle prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    1 - 2 Wochen

    Kosten

    136,00 EUR - 270,00 EUR
    zuzüglich Auslagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Approbation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en