Approbation als Apotheker Erteilung

    Approbation als Apotheker oder Apothekerin beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Apothekers beziehungsweise der Apothekerin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung: die Approbation.

    Beschreibung

    Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker beziehungsweise Apothekerin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apotheker beziehungsweise Apothekerin sind Sie berechtigt, den Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf.
    • Das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Voraussetzungen

    • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden.
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Bundesapothekenordnung (BApO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bapo/__4.html
    § 20 Approbationsordnung für Apotheker
    https://www.gesetze-im-internet.de/aappo/__20.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, sowie ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Stelle bei Ihnen nachgefordert.
    • Die zuständige Stelle prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Kosten

    130,00 EUR - 850,00 EUR
    zuzüglich Auslagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Apothekerin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en