Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme
Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) mitteilen
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis anonym der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Informationen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, besitzen, können Sie diese anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. Ihr Hinweis leistet einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Online-Dienst
Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG
Beschreibung
Hier können Sie Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen.
Hinweis zur anonymen Nutzung:
Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.
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Online erledigen
- Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwGHier können Sie Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen.
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zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Beschreibung
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Kontaktperson
Geldwäscheprävention
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 42843-0000
Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)
Aktuelles
Behörde für Inneres und Sport
Beschreibung
Behörde für Inneres und Sport
Adresse
Hausanschrift
U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße
Kontaktperson
Behörde für Inneres
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg
Beschreibung
Amtsgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Kontaktperson
Rechtsdienstleistungsregister
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 000 00-0000
Landgericht Hamburg (Landgericht Hamburg)
Aktuelles
Landgericht Hamburg
Beschreibung
Landgericht Hamburg
Adresse
Hausanschrift
U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz
Kontaktperson
LG - Poststelle
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Sie können die Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß schriftlich oder online einreichen.
Schriftliches Verfahren:
Verfassen Sie eine schriftliche Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
Falls verfügbar, fügen Sie relevante Beweise oder Nachweise bei.
Reichen Sie die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anonym ein.
Nach Eingang prüft die zuständige Aufsichtsbehörde die Hinweise.
Liegen Kontaktdaten vor, kann die Behörde Rückfragen stellen.
Bei anonymer Meldung wird die Bearbeitung ohne Rücksprache fortgesetzt.
Falls Hinweise auf eine Straftat vorliegen, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeleitet.
Online Verfahren:
Melden Sie sich im entsprechenden Online-Dienst an.
Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Erfassen Sie Ihre Meldung anonym oder unter freiwilliger Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Sie haben die Möglichkeit, Nachweise und Beweise hochzuladen.
Nach Abschluss der Meldung erhalten Sie eine Referenznummer.
Zusätzlich können Sie einen anonymen Postkasten einrichten, um sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Im anonymen Postkasten werden Rückfragen und der Bearbeitungsstand Ihrer Meldung bereitgestellt.
Schriftliches Verfahren:
Verfassen Sie eine schriftliche Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
Falls verfügbar, fügen Sie relevante Beweise oder Nachweise bei.
Reichen Sie die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anonym ein.
Nach Eingang prüft die zuständige Aufsichtsbehörde die Hinweise.
Liegen Kontaktdaten vor, kann die Behörde Rückfragen stellen.
Bei anonymer Meldung wird die Bearbeitung ohne Rücksprache fortgesetzt.
Falls Hinweise auf eine Straftat vorliegen, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeleitet.
Online Verfahren:
Melden Sie sich im entsprechenden Online-Dienst an.
Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Erfassen Sie Ihre Meldung anonym oder unter freiwilliger Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Sie haben die Möglichkeit, Nachweise und Beweise hochzuladen.
Nach Abschluss der Meldung erhalten Sie eine Referenznummer.
Zusätzlich können Sie einen anonymen Postkasten einrichten, um sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Im anonymen Postkasten werden Rückfragen und der Bearbeitungsstand Ihrer Meldung bereitgestellt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Geldwäsche ermöglicht es, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.
Meldungen zu solchen potenziellen oder tatsächlichen Verstößen können Sie schriftlich oder digital formlos einreichen.
Die schriftliche Meldung zu einem potenziellen Verstoß oder tatsächlichen Verstoß können Sie
per Post, über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder durch einen Anwalt einreichen.
In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Meldung zum Beispiel über die Serviceportale der Bundesländer ermitteln: Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus, die automatisch ermittelt wird.
Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und die Möglichkeit,
über einen anonymen Postkasten sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Die Bearbeitungszeit ist für Sie als hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
Bitte beachten Sie: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung, die Sie verpflichtend an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll senden müssen. Wenn Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, einen Verdacht zu melden, müssen Sie dies direkt bei der FIU tun.
Zuständigkeiten je nach Unternehmensbranche:
Finanzbehörde:
Meldungen zu solchen potenziellen oder tatsächlichen Verstößen können Sie schriftlich oder digital formlos einreichen.
Die schriftliche Meldung zu einem potenziellen Verstoß oder tatsächlichen Verstoß können Sie
per Post, über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder durch einen Anwalt einreichen.
In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Meldung zum Beispiel über die Serviceportale der Bundesländer ermitteln: Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus, die automatisch ermittelt wird.
Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und die Möglichkeit,
über einen anonymen Postkasten sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Die Bearbeitungszeit ist für Sie als hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.
Bitte beachten Sie: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung, die Sie verpflichtend an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll senden müssen. Wenn Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, einen Verdacht zu melden, müssen Sie dies direkt bei der FIU tun.
Zuständigkeiten je nach Unternehmensbranche:
Finanzbehörde:
- Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
- Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
- Amtsgericht: Aufsicht über nicht verkammerte Rechtsbeistände
- Aufsicht Glücksspiel
- Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
- Aufsicht über:
- Güterhändlerinnen / Güterhändler
- Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
- Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
- Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler
- Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
- Treuhänderinnen / Treuhänder
- Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
- Finanzunternehmen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Rechtsamt (Eimsbüttel) am 02.09.2022
Stichwörter
Geldwäsche