Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)

    Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen.
    • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen.
    • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.

    Online-Dienst

    Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG

    ID: S100002_S1000020040000000155

    Beschreibung

    Hier können Sie  Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen.
    Hinweis zur anonymen Nutzung:
    Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.

    Online erledigen

    • Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG
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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Landgericht Hamburg (Landgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Landgericht Hamburg

    Beschreibung

    Landgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html#:~:text=(1)%20Die%20Aufsichtsbeh%C3%B6rden%20errichten%20ein,Terrorismusfinanzierung%2C%20bei%20denen%20es%20die

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Ihren Hinweis gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden.
    Schriftlicher Ablauf:
    • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
    • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
    • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail Adresse mit sofortiger Löschung) oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
    • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen. 
    • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.
    • Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgt.
    Online Ablauf:
    • Sie melden sich im Online Dienst an.
    • Danach führen Sie eine Zuständigkeitsfindung durch, indem Sie eine Branchenauswahl treffen. Der Online Dienst ermittelt dann automatisch die zuständige Aufsichtsbehörde.
    • Im nächsten Schritt erstellen Sie Ihre Meldung anonym oder unter der freiwilligen Nennung Ihrer Kontaktdaten. Sie können mittels Uploadfunktion Nachweise oder Beweise für Ihren Hinweis anhängen.
    • Nach Absendung bekommen Sie eine Referenznummer zu Ihrer Meldung und Sie können sich einen anonymen Postkasten einrichten, um mit der Behörde sicher zu kommunizieren.
    • Im anonymen Postkasten werden Sie über Rückfragen und den aktuellen Bearbeitungsstand informiert.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit ist für die hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Es gibt folgende Hinweise:               
    In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.

    Finanzbehörde:
    • Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: 
    • Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
    • Amtsgericht: Aufsicht über nicht verkammerte Rechtsbeistände 
    Behörde für Inneres und Sport:
    • Aufsicht Glücksspiel
    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
    • Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
    Behörde für Wirtschaft und Innovation:
    • Aufsicht über:
    • Güterhändlerinnen / Güterhändler
    • Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
    • Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
    • Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler 
    • Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
    • Treuhänderinnen / Treuhänder
    • Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
    • Finanzunternehmen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Rechtsamt (Eimsbüttel) am 02.09.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geldwäsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en