• Hamm (Landkreis Hamm, Hamburg)
Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) mitteilen

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis anonym der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Wenn Sie Informationen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, besitzen, können Sie diese anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. Ihr Hinweis leistet einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
 

Online-Dienst

Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG

ID: S100002_S1000020040000000155

Beschreibung

Hier können Sie  Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen.
Hinweis zur anonymen Nutzung:
Links aus dem Internet verweisen immer auf die Quelle. Möchten Sie unser Hinweisportal ohne verweisenden Link benutzen, kopieren Sie die Webadresse in das Adressfenster Ihres Browsers.

Online erledigen

  • Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz GwG
    Hier können Sie  Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz mitteilen. Sie können den Online-Dienst anonym nutzen.
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Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zuständigkeit

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Ansprechpartner

Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

Aktuelles

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Beschreibung

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Adresse

Hausanschrift

Alter Steinweg 4

20459 Hamburg

S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Behörde für Inneres und Sport (Behörde für Inneres und Sport)

Aktuelles

Behörde für Inneres und Sport

Beschreibung

Behörde für Inneres und Sport

Adresse

Hausanschrift

Hammer Straße 30-34

22041 Hamburg

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

Aktuelles

Amtsgericht Hamburg

Beschreibung

Amtsgericht Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

Landgericht Hamburg (Landgericht Hamburg)

Aktuelles

Landgericht Hamburg

Beschreibung

Landgericht Hamburg

Adresse

Hausanschrift

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage(n)

§ 53 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß schriftlich oder online einreichen.

Schriftliches Verfahren:
Verfassen Sie eine schriftliche Meldung zu einem potenziellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.
Falls verfügbar, fügen Sie relevante Beweise oder Nachweise bei.
Reichen Sie die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anonym ein. 
Nach Eingang prüft die zuständige Aufsichtsbehörde die Hinweise.
Liegen Kontaktdaten vor, kann die Behörde Rückfragen stellen.
Bei anonymer Meldung wird die Bearbeitung ohne Rücksprache fortgesetzt.
Falls Hinweise auf eine Straftat vorliegen, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeleitet.

Online Verfahren:
Melden Sie sich im entsprechenden Online-Dienst an.
Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Erfassen Sie Ihre Meldung anonym oder unter freiwilliger Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Sie haben die Möglichkeit, Nachweise und Beweise hochzuladen.
Nach Abschluss der Meldung erhalten Sie eine Referenznummer.
Zusätzlich können Sie einen anonymen Postkasten einrichten, um sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Im anonymen Postkasten werden Rückfragen und der Bearbeitungsstand Ihrer Meldung bereitgestellt.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Geldwäsche ermöglicht es, illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen und so dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen.
Meldungen zu solchen potenziellen oder tatsächlichen Verstößen können Sie schriftlich oder digital formlos einreichen.
Die schriftliche Meldung zu einem potenziellen Verstoß oder tatsächlichen Verstoß können Sie
per Post, über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder durch einen Anwalt einreichen. 
In Hamburg gibt es mehrere zuständige Behörden für Geldwäscheaufsichten. In der unteren Tabelle sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten je Unternehmensbranche aufgelistet.
Sie können die zuständige Aufsichtsbehörde für Ihre Meldung zum Beispiel über die Serviceportale der Bundesländer ermitteln: Wählen Sie über eine Branchensuche die zuständige Aufsichtsbehörde aus, die automatisch ermittelt wird. 
Nach Abschluss Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und die Möglichkeit, 
über einen anonymen Postkasten sicher mit der Behörde zu kommunizieren.
Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Die Bearbeitungszeit ist für Sie als hinweisgebende Person nicht relevant, denn es werden keine Ergebnisse kommuniziert.

Bitte beachten Sie: Eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem ist nicht dasselbe wie eine Verdachtsmeldung, die Sie verpflichtend an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll senden müssen. Wenn Sie nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, einen Verdacht zu melden, müssen Sie dies direkt bei der FIU tun.

Zuständigkeiten je nach Unternehmensbranche:

Finanzbehörde:
  • Finanzamt Hamburg-Nord: Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: 
  • Landgericht Hamburg: Aufsicht über Notarinnen / Notare
  • Amtsgericht: Aufsicht über nicht verkammerte Rechtsbeistände 
Behörde für Inneres und Sport:
  • Aufsicht Glücksspiel
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft:
  • Aufsicht über Buchmacherinnen / Buchmacher
Behörde für Wirtschaft und Innovation:
  • Aufsicht über:
  • Güterhändlerinnen / Güterhändler
  • Kunstvermittlerinnen / Kunstvermittler
  • Kunstlagerhalterinnen / Kunstlagerhalter
  • Immobilienmaklerinnen / Immobilienmakler 
  • Dienstleisterinnen / Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen
  • Treuhänderinnen / Treuhänder
  • Versicherungsvermittlerinnen / Versicherungsvermittler
  • Finanzunternehmen

 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Rechtsamt (Eimsbüttel) am 02.09.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Geldwäsche

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en