Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

    Beschäftigung von Personen in Heimarbeit mitteilen

    Wenn Sie erstmals Mitarbeitende in Heimarbeit beschäftigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Stelle informieren. Das gilt auch, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten in Heimarbeit planen.

    Online-Dienst

    Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz

    ID: S100002_S1000020040000000146

    Beschreibung

    Hier melden Sie Heimarbeitende der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
    Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.

    Online erledigen

    • Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz
      Hier melden Sie Heimarbeitende der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
      Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Aufstellung der Tätigkeit gemäß bindender Festsetzung

    Voraussetzungen

    Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Anzeige durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie die Anzeige schriftlich erstellen möchten:
    • Erstellen Sie eine Anzeige, in der Sie Ihren Unternehmensnamen, die Anschrift und den Sitz des Unternehmens sowie die Art der Beschäftigung angeben.
    • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
    • Sie sind damit Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.
    • Sie erhalten keine Empfangsbestätigung.
    • Bei Rückfragen oder zur Nachbesserung kontaktiert Sie die zuständige Stelle.

    Gehen Sie wie folgt vor, wenn Sie die Anzeige mittels Online-Dienst erstellen möchten:
    • Melden Sie sich im Online Dienst an und erstellen damit Ihre Anzeige.
    • Der Online Dienst führt automatisch eine Zuständigkeitsfindung durch und versendet nach Abschluss der Erstellung die Anzeige.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
    • Sie sind damit Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen.
    • Sie erhalten keine Empfangsbestätigung.
    • Bei Rückfragen oder zur Nachbesserung kontaktiert Sie die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten aber auch das Home-Office. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern.


    Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en