Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

    Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

    Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen oder über Vermittler, sogenannte Zwischenmeister, Heimarbeit weitergeben, müssen Sie der zuständigen Stelle halbjährlich eine Liste mit den Namen der Personen zusenden

    Beschreibung

    Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:
    • den Namen der Person, 
    • die Adressdaten der Arbeitsstätte, 
    • die Art der Beschäftigung und 
    • eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben. 
    Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln. 
    Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

    Online-Dienst

    Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz

    ID: S100002_S1000020040000000146

    Beschreibung

    Hier melden Sie Heimarbeitende der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
    Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.

    Online erledigen

    • Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz
      Hier melden Sie Heimarbeitende der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
      Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Heimarbeitsliste

    Voraussetzungen

    Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Heimarbeitsliste können Sie  postalisch oder online der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / zuständigen Arbeitsschutzaufsichten zusenden. 

    schriftlicher Ablauf:
    • Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
    • Sie müssen drei Kopien der postalische Anzeige an die Behörde für Verbraucherschutz -  Arbeitnehmerschutz schicken.
    • Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
    • Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
    • Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.
    Online Ablauf:
    • Sie melden sich im Online Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
    • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
    • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

    Fristen

    Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste: 
    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06):  bis zum 31.07 des Kalenderjahres
    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 02.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en