Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme
Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen oder über Vermittler, sogenannte Zwischenmeister, Heimarbeit weitergeben, müssen Sie der zuständigen Stelle halbjährlich eine Liste mit den Namen der Personen zusenden
Beschreibung
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
- den Namen der Person,
- die Adressdaten der Arbeitsstätte,
- die Art der Beschäftigung und
- eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
Online-Dienst
Heimarbeitsanzeige nach dem Heimarbeitsgesetz
Beschreibung
Hier melden Sie Heimarbeitende der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.
Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.
Online erledigen
- Heimarbeitsanzeige nach dem HeimarbeitsgesetzHier melden Sie Heimarbeitende der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Der Online Dienst ermöglicht die Halbjährige Übermittlung der Heimarbeitenden, inklusive einer Mitteilung von Heimarbeit für die Gefahrenschutzauflagen gelten und die erstmalige Anzeige von Heimarbeit.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
erforderliche Unterlagen
- Heimarbeitsliste
Voraussetzungen
Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / zuständigen Arbeitsschutzaufsichten zusenden.
schriftlicher Ablauf:
schriftlicher Ablauf:
- Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
- Sie müssen drei Kopien der postalische Anzeige an die Behörde für Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz schicken.
- Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
- Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
- Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.
- Sie melden sich im Online Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
- Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
- Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.
Fristen
Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06): bis zum 31.07 des Kalenderjahres
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Arbeitnehmerschutz am 02.08.2022
Stichwörter
Arbeitsschutz