Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

    Instandhaltungskonzept für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Klärung von Unstimmigkeiten

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden. Eine Prüforganisation bewertet die Wirksamkeit Ihres Instandhaltungskonzepts. Alle Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage im Rahmen dieses Instandhaltungskonzepts müssen Sie dokumentieren. Die zuständige Stelle klärt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Eine formlose Meldung oder Klärungsanfrage kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
    • Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
    • Angaben zum Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Betreiber oder der Betreiberin
    • Angaben zum Klärungsgrund
    • Instandhaltungskonzept
    • Prüfbescheinigung der Prüforganisation

    Voraussetzungen

    Es gibt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet hat.
    Sie möchten, spezielle Instandhaltungsmaßnahmen implementieren, um bestimmte wiederkehrende Prüfungen Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch ein besonderes Instandhaltungskonzept entbehrlich zu machen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid beziehungsweise dem Antwortschreiben.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen formlos Ihre Meldung über die Unstimmigkeiten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen, insbesondere Ihr Instandhaltungskonzept und die Prüfbescheinigung der Prüforganisation. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Prüforganisaion an.
    Die zuständige Stelle klärt die Unstimmigkeiten.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungssaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 29.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Explosionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en