Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
Instandhaltungskonzept für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, Klärung von Unstimmigkeiten
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden.
Beschreibung
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein Instandhaltungskonzept erstellt haben, das einen sicheren Zustand Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen dauerhaft gewährleistet, kann auf regelmäßige Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung verzichtet werden. Eine Prüforganisation bewertet die Wirksamkeit Ihres Instandhaltungskonzepts. Alle Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage im Rahmen dieses Instandhaltungskonzepts müssen Sie dokumentieren. Die zuständige Stelle klärt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Eine formlose Meldung oder Klärungsanfrage kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:
- Art der überwachungsbedürftigen Anlage(n)
- Angaben zum Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Betreiber oder der Betreiberin
- Angaben zum Klärungsgrund
- Instandhaltungskonzept
- Prüfbescheinigung der Prüforganisation
Voraussetzungen
Es gibt Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Arbeitgeber und der Prüforganisation, die das Instandhaltungskonzept bewertet hat.
Sie möchten, spezielle Instandhaltungsmaßnahmen implementieren, um bestimmte wiederkehrende Prüfungen Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch ein besonderes Instandhaltungskonzept entbehrlich zu machen.
Sie möchten, spezielle Instandhaltungsmaßnahmen implementieren, um bestimmte wiederkehrende Prüfungen Ihrer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen durch ein besonderes Instandhaltungskonzept entbehrlich zu machen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid beziehungsweise dem Antwortschreiben.
Verfahrensablauf
Sie reichen formlos Ihre Meldung über die Unstimmigkeiten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen, insbesondere Ihr Instandhaltungskonzept und die Prüfbescheinigung der Prüforganisation. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Prüforganisaion an.
Die zuständige Stelle klärt die Unstimmigkeiten.
Die zuständige Stelle prüft Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen, insbesondere Ihr Instandhaltungskonzept und die Prüfbescheinigung der Prüforganisation. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen oder Prüforganisaion an.
Die zuständige Stelle klärt die Unstimmigkeiten.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungssaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 29.06.2022
Stichwörter
Explosionsschutz