Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Virtuelle Automatenspiele

    Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln

    Wenn Sie virtuelle Automatenspiele veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.
    Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
    Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
    Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.

    Online-Dienst

    Serviceportal zur Beantragung der Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000138

    Beschreibung

    Das Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit online Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online Glücksspiel zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    A240

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    -       Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
    -       Führungszeugnis
    -       Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
    -       Gewerbeanmeldung (Kopie)
    -       Unbedenklichkeitsbescheinigung 
    -       Bescheinigung des fu¨r die Steuer auf Virtuelle Automatenspiele zuständigen Finanzamtes
    -       Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder 
    -       Sachkundenachweis
    -       Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel 
    -       Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftspru¨fers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
    -       Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Beru¨cksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
    -       Zahlungsabwicklungskonzept
    -       IT-Sicherheitskonzept
    -       Geldwäschekonzept
    -       Sozialkonzept
    -       Vertriebskonzept
    -       Werbekonzept
    -       Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielern auf der Internetseite zur Verfu¨gung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
    -       Darlegung, wie die Aufklärung u¨ber die Suchtrisiken der angebotenen Virtuellen Automatenspielen, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
    -       Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
    -       Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
    -       Ausdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fu¨r Virtuelle Automatenspiele im Internet
    -       Erklärung Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
    -       Erklärung Steuerberater oder Steuerberaterin, Rechtsberater oder Rechtsberaterin, Erklärung Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
     

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.
    Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
    -       Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
    -       Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
    Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: §§ 4, 4a fortfolgend,12 fortfolgend, 22a Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen sowohl online als auch schriftlich beantragen.
    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Virtuellen Automatenspielen schriftlich beantragen wollen:
    -       Bearbeiten Sie im ersten Schritt den „Hauptantrag“.
    -       Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen.
    -       Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
    -       Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
    -       Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerter Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln) Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
    -       Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.
    Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:
    -       Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an.
    -       Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto
    -       Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto
    -       Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch

    Fristen

    Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre.
    In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.

    Kosten

    variabel

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig
    In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Glücksspiel.

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en