Anzeige einer Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung Entgegennahme

    Eine Beschwerde zu erlaubter oder illegaler Werbung anzeigen

    Wenn Sie Hinweise zu erlaubter oder illegaler Werbung bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie Hinweise zu Werbung eines Erlaubnisnehmers oder Werbung für ein illegales Angebot oder einer Veranstaltung haben, können Sie diese anonym übermitteln.
    Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel von der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen für ihr Glücksspielangebot (also für legale Glücksspielangebote) werben. 
    Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Verstoß gegen Regeln von Glücksspielwerbung entdeckt haben, informieren Sie sich vorab im Glücksspielstaatsvertrag. 
    Hier ein paar Anhaltspunkte für Sie:
    • Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, dass Spieler Einfluss auf Glücksspiele nehmen können.
    • In der Zeit von 6 bis 21 Uhr (täglich) darf keine Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele im Rundfunk und Internet erfolgen.
    • Direkt vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist es nicht zulässig, dass auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis ausgestrahlt wird.
    Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
     

    Online-Dienst

    Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten) 

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutsch-land (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020 
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 
    Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
    • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Werbung bei erlaubtem o-der unerlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
    • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
    • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
    • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt 
    Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich  an die zuständige Behörde übermitteln.
     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: 
    • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
    • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
    • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
    • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
    • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en