Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes nach sich zieht, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum einschränken oder für eine Sondernutzung gebrauchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Das gilt zum Beispiel für Straßenbaumaßnahmen, aber auch für das Aufstellen von Gerüsten, das Lagern von Baumaterialien oder die Durchführung von Veranstaltungen. Bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung (Erlaubnis zur Verkehrseinschränkung) bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine verkehrsrechtliche Anordnung ist nicht nur bei einer Sperrung der Fahrbahn erforderlich, sondern auch, wenn die Arbeiten Auswirkungen auf Rad- oder Gehwege haben. Die zuständige Stelle legt im Rahmen des Verfahrens fest, welche Absperrungen und Kennzeichen Sie gegebenenfalls aufstellen müssen und wie der Verkehr zu regeln beziehungsweise umzuleiten ist.

    Online-Dienst

    Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000122

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

    Online erledigen

    • Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
      Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Verkehrszeichenplan (optional)
    • Umleitungsplan (optional)
    • Erläuterung zum Bauvorhaben und dessen Ablauf (optional)
    • Signallage- oder Signalzeichenplan (optional)

    Voraussetzungen

    • Sie weisen ein berechtigtes Interesse nach.
    • Sie schränken die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Sie haben das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst ein und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung. Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen. 

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer (variabel): 14 Tage
    Bemerkung: Mindestantragsfrist

    Bearbeitungsdauer

    Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von circa 2 Wochen rechnen. Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt in der Regel höher aus.

    Kosten

    30,30 EUR - 200,60 EUR
    Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Gebühr ab 30 EUR bis 201 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, müssen Sie einen Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benennen.
    • Wenn die Maßnahme einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, als in Ihrem Antrag angegeben, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung beantragen.
    • Die antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
    • Bei einer Notmaßnahme (Havarie) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeistelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehr (BVM) am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Baustelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en