Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterialien fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten wird beispielsweise festgelegt,
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
- wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
- ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
- wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Online-Dienst
Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
Beschreibung
Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.
Online erledigen
- Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragenÖffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ansprechpartner
Wegerecht und Wegenutzung / Vertragsangelegenheiten - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Wegerecht und Wegenutzung / Vertragsangelegenheiten - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)
Aktuelles
Wegerecht und Wegenutzung / Vertragsangelegenheiten - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Beschreibung
Wegerecht und Wegenutzung / Vertragsangelegenheiten - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag:
- Schriftlich formlos
- Nachweise:
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Verkehrszeichenplan (optional)
- Umleitungsplan (optional)
- Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf (optional)
- Signallage / Signalzeichenplan (optional)
Voraussetzungen
- Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
- Sie dürfen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig einschränken.
- Sie müssen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung Inhaberin oder Inhaber des Zertifikats „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrsraumeinschränkungen. Für alle Arten der Verkehrsraumeinschränkung gilt der gleiche Verfahrensablauf. Sie können den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst einreichen. Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Der Verfahrensablauf ist hierbei immer gleich.
- Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
- Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
- Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer (variabel): 14 Tage
Bemerkung: Mindestantragsfrist
Dauer (variabel): 14 Tage
Bemerkung: Mindestantragsfrist
Bearbeitungsdauer
Dauer (bei Spanne): in der Regel 2 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.
Kosten
Kostenhöhe (variabel): von EUR 30,30 bis zu EUR 200,60
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Gebühr ab 30 EUR bis 201 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehr (BVM) am 20.06.2022
Stichwörter
Baustelle