Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen. Das ist beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen der Fall. Aber auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei Aufstellen eines Gerüsts oder Lagern von Baumaterialien fällt hierunter. Für die Ausführung solcher Arbeiten wird beispielsweise festgelegt,
    • wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist,
    • ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und
    • wie eventuelle Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind.
    Wenn Sie den öffentlichen Verkehrsraum derartig nutzen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten eine verkehrsrechtliche Anordnung hierüber einholen. Diese erhalten Sie bei Antragstellung und soll zum einen die Sicherheit der Bauarbeiter beziehungsweise Bauarbeiterinnen im Verkehrsraum und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Verkehrsteilnehmerinnen gewährleisten. Zum anderen soll es sicherstellen, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
    Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei einer Fahrbahnvoll- oder -teilsperrung, sondern auch dann, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Online-Dienst

    Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000122

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

    Online erledigen

    • Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
      Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Wegerecht und Wegenutzungsrecht / Erschließungs- und Wegebauverträge - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag:
      • Schriftlich formlos
    • Nachweise:
      • Maßstabsgerechter Lageplan
      • Verkehrszeichenplan (optional)
      • Umleitungsplan (optional)
      • Erläuterung zum Bauvorhaben / Ablauf (optional)
      • Signallage / Signalzeichenplan (optional)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie dürfen die Sicherheit des Verkehrs nicht einschränken und die Leichtigkeit des Verkehrs nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.
    • Sie dürfen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig einschränken.
    • Sie müssen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung Inhaberin oder Inhaber des Zertifikats „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrsraumeinschränkungen. Für alle Arten der Verkehrsraumeinschränkung gilt der gleiche Verfahrensablauf. Sie können den Antrag schriftlich, elektronisch oder über den Online-Dienst einreichen. Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. Der Verfahrensablauf ist hierbei immer gleich.  
    • Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen. 
    Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer (variabel): 14 Tage
    Bemerkung: Mindestantragsfrist

    Bearbeitungsdauer

    Dauer (bei Spanne): in der Regel 2 Wochen
    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus, als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.

    Kosten

    Kostenhöhe (variabel): von EUR 30,30 bis zu EUR 200,60
    Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Gebühr ab 30 EUR bis 201 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                                
    Die Verkehrsraumeinschränkung darf erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
    Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss ein Bauleiter beziehungsweise eine Bauleiterin benannt werden.
    Wenn die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nimmt, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
    Die Antragsstellende Person muss die Öffentlichkeit über die Maßnahme informieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehr (BVM) am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Baustelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en