Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem Entgegennahme
Beschwerde zum technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde anzeigen
Wenn Zentraldateien im technische Kontrollsystem der Glücksspielbehörde nicht erreichbar sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Wenn Sie bei der Verwaltung von Spieler- oder Spielerinnendaten feststellen, dass Sie keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die zuständige Stelle. Ihre Beschwerde kann beispielsweise folgende fehlerhafte Vorgänge betreffen:
- Einzahlung tätigen
- Limit ändern
- Spieler oder Spielerin AKTIV setzen
- Spieler oder Spielerin anlegen
- Spieler oder Spielerin INAKTIV setzen
- Spieler oder Spielerin löschen
- Spieler- oder Spielerinnendaten ändern
- ID eines Spielers oder einer Spielerin ändern
- ID eines Spielers oder einer Spielerin finden
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.
Voraussetzungen
Sie haben ein Problem beim Zugriff auf oder der Änderung von Daten im technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
- Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
- Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
1 Stunde - 1 Tag
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Glücksspiel