Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem Entgegennahme
Eine Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem anzeigen
Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.
Beschreibung
Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- Einzahlung tätigen
- Limit ändern
- Spieler AKTIV setzen
- Spieler anlegen
- Spieler INAKTIV setzen
- Spieler löschen
- Spielerdaten ändern
- Spieler-ID ändern
- Spieler-ID finden
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
1 Stunde - 1 Tag
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Sofern die hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchte, muss diese darauf achten, dass Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
Sofern die hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchte, muss diese darauf achten, dass Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
- In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
- Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Glücksspiel