Anzeige einer Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem Entgegennahme

    Beschwerde zum technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde anzeigen

    Wenn Zentraldateien im technische Kontrollsystem der Glücksspielbehörde nicht erreichbar sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei der Verwaltung von Spieler- oder Spielerinnendaten feststellen, dass Sie keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die zuständige Stelle. Ihre Beschwerde kann beispielsweise folgende fehlerhafte Vorgänge betreffen:
    • Einzahlung tätigen
    • Limit ändern
    • Spieler oder Spielerin AKTIV setzen
    • Spieler oder Spielerin anlegen
    • Spieler oder Spielerin INAKTIV setzen
    • Spieler oder Spielerin löschen
    • Spieler- oder Spielerinnendaten ändern
    • ID eines Spielers oder einer Spielerin ändern
    • ID eines Spielers oder einer Spielerin finden
    Relevanz haben Ihre Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker sowie virtuelle Automatenspiele.

    Online-Dienst

    Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie haben ein Problem beim Zugriff auf oder der Änderung von Daten im technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 6c, 6h, 6i Absatz 2 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
      • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
      • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu. 
      • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
    • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    1 Stunde - 1 Tag

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
    • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en