Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Sportwetten

    Sportwetten Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie vorab eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Sportwetten dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Wenn Sie Sportwetten durchführen oder vermitteln möchten, müssen Sie die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    Serviceportal zur Beantragung der Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000138

    Beschreibung

    Das Serviceportal bietet Ihnen die Möglichkeit online Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online Glücksspiel zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt (Regierungspräsidium Darmstadt)

    Aktuelles

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Beschreibung

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64382 Darmstadt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
    • Gewerbeanmeldung (Kopie)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung 
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder 
    • Sachkundenachweis
    • Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel 
    • Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
    • Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
    • Zahlungsabwicklungskonzept
    • IT-Sicherheitskonzept
    • Geldwäschekonzept
    • Sozialkonzept
    • Vertriebskonzept
    • Werbekonzept
    • Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielenden auf der Internetseite zur Verfügung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
    • Darlegung, wie die Aufklärung über die Suchtrisiken, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
    • Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
    • Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
    • Ausdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Erklärung einer Steuer- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei zur Leistungsfähigkeit

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie haben Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages:
      • Sie verfügen über eine erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
      • Sie verfügen über ausreichende Leistungsfähigkeit (Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
      • Sie tragen Sorge für Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
      • Sie können die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 21 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP21

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
      • Zusätzlich zu Ihrem Hauptantrag können Sie einen nachgelagerter Antrag für einzelne virtuelle Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln) 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie Ihre Erlaubnis auf dem Postweg. Wenn Sie Ihren Antrag online gestellt haben, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid direkt über Ihr Servicekonto.

    Fristen

    Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre
    In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.
    Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Lage des Einzelfalls.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pferdewetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en