Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter Entgegennahme durch den Spielenden

    Als Spielende/r Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspielanbieter anzeigen

    Wenn Sie als spielende Person Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit einem Glücksspielangebot unzufrieden sind, melden Sie dies zunächst direkt beim Anbieter oder der Anbieterin. Wenn Sie keine Antwort bekommen oder mit der angebotenen Lösung unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beziehungsweise Hinweise zu Unregelmäßigkeiten einreichen. Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele. Ihre Mitteilung kann beispielsweise folgende Unklarheiten betreffen:
    • Unklarheit ob Sie gewonnen haben
    • Höhe der Einzahlungen und Auszahlungen
    • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Bonusangebote
    • ID-Verifizierung
    • Schließung Ihres Kontos
    • IT-Probleme
    • Kundendienstprobleme

    Online-Dienst

    Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Optional können Sie Belege für die Unregelmäßigkeit vorlegen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben nachvollziehbare Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei einem Glücksspielangebot.
    • Sie haben sich mit dem Anbieter beziehungsweise der Anbieterin in Verbindung gesetzt, konnten aber keine Klärung der Unregelmäßigkeiten erreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 6a ff Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
      • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
    • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu. 
      • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
    • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

    Fristen

    Machen Sie Ihre Anzeige frühestens, wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung vom Anbieter oder der Anbieterin erfolgt ist oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt.

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
    • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en