Gehwegüberfahrten Änderung
Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.
Beschreibung
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
Online-Dienst
Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
Beschreibung
Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.
Online erledigen
- Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragenÖffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ansprechpartner
Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)
Aktuelles
Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Beschreibung
Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Schriftlich
- Nachweise
- Maßstabsgerechter Lageplan
- Auszug Liegenschaftskataster
- Fotos der Örtlichkeit
- Flurkarte (optional)
Voraussetzungen
- Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
- Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
- Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.
- Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
- Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben
Rechtsgrundlage(n)
- § 7a Fernstraßengesetz (FStrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html - § 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Überfahrten
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=164862740697156740&sessionID=12345723061912804599&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=170462,20
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:
- Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
- Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.
- Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.
- Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
- Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
- Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah
- Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zu-ständige Stelle: Mindestens 3 Monate.
Kosten
Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__ Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__ Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung). Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es wird nur die Veränderung beantragt, die vorangegangene Erlaubnis einer Gehwegüberfahrt ist weiterhin gültig.
- Die Gehwegüberfahrt darf nicht selbst verändert werden, zum Beispiel mit Holzbalken, Stahlrampen oder Ähnlichem. Hierbei handelt es sich um einen unerlaubten Eingriff in den Straßenraum und dieser kann strafbar sein.
- Die Erlaubnis zur Änderung einer Gehwegüberfahrt ersetzt nicht andere erforderliche behördliche Genehmigungen oder ergibt Ansprüche daraus zum Beispiel für den Bau einer Garage oder eine Carports.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Wegedaten am 09.06.2022
Stichwörter
Bordstein