Gehwegüberfahrten Änderung

    Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

    Sie können die Änderung einer bestehenden Gehwegüberfahrt beantragen.

    Beschreibung

    Bei Gehwegwegüberfahrten handelt es sich zum Beispiel um Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen. Sie dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
    Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie eine Genehmigung. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie müssen die Änderung bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

    Online-Dienst

    Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000122

    Beschreibung

    Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

    Online erledigen

    • Sondernutzung im öffentlichen Raum beantragen
      Öffentliche Straßen und Flächen können für private Zwecke gesperrt oder reserviert werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Zum Beispiel für Bauarbeiten, das Aufstellen von Containern oder auch für Außengastronomie. Hier können Sie die gewünschte Sondernutzung beantragen.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Manuelle Formulareingabe
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Wegeverwaltung - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Maßstabsgerechter Lageplan
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    • Fotos der Örtlichkeit
    • Gegebenenfalls: Flurkarte

    Voraussetzungen

    • Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.
    • Alternativ verfügen Sie über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.
    • Sofern Sie die Änderung der Gehwegüberfahrt selbst übernehmen dürfen: Das von Ihnen beauftragte Unternehmen ist ein zugelassenes Unternehmen.
    • Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.
    • Durch die Änderung ergibt sich keine Unterbrechungen des Gehweges.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 7a Fernstraßengesetz (FStrG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__7a.html
    § 18 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Überfahrten
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P18

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) die Änderung der Gehwegüberfahrt und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
    • Wenn die beantragte Änderung umfangreich ist, organisiert die zuständige Stelle einen Vororttermin, an dem auch Sie teilnehmen. 
    • Nach positiver Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen. Gegebenenfalls legt die zuständige Stelle Bedingungen und Auflagen fest.
      • Möglicherweise gibt die zuständige Stelle die Änderung auch selbst in Auftrag. Wenn die zuständige Stelle die Arbeiten durchführen lässt, müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen. 
      • Anderenfalls beauftragen Sie ein zugelassenes Unternehmen mit der Durchführung der Änderung. Das Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Änderungsmaßnahme beantragen.
    • Auf Basis der Herstellungskosten leisten Sie eine Vorauszahlung
    • Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Kosten der restlichen Änderungskosten und zahlen diese.
    • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit variiert im Einzelfall und kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    50,00 - 800,00 EUR
    Die Kosten unterteilen sich in eine Verwaltungsgebühr und Herstellungskosten. Die Verwaltungsgebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt sowie der Notwendigkeit der Durchführung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sie dürfen eine Gehwegüberfahrt nicht selbst und ohne Genehmigung der zuständigen Stelle verändern (zum Beispiel mit Holzbalken oder Stahlrampen). Solche Änderungen sind ein unerlaubter Eingriff in den Straßenraum. Sie können sich damit strafbar machen.
    • Wenn Sie eine Genehmigung zur Änderung der Gehwegüberfahrt erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch andere Genehmigungen für Projekte wie den Bau einer Garage oder eines Carports bekommen. Diese Genehmigungen müssen Sie separat beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wegedaten am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bordstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en