Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme
Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle nimmt Ihre Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in den folgenden Bereichen entgegen:
- unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet sowie
- Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspiele.
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.
Voraussetzungen
Sie haben einen begründeten Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel-Angebot.
Rechtsgrundlage(n)
§6a Absatz 8 Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a
§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6b
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6a
§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP6b
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
- Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
- Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
4 - 8 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Geldwäsche