Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme
Den Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Beschreibung
Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.
Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücks-spiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.
Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücks-spiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängi-gen Dateiformaten möglich)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§6a Absatz 8Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§ 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§53 Geldwäschegesetz (GwG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Geldwäsche bei erlaubtem oder unerlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
4 - 8 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.
Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
- In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
- Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Geldwäsche