Anzeige des Verdachts der Geldwäsche bei einem Glücksspiel Entgegennahme

    Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen

    Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Wenn Sie bei einem Glücksspiel-Angebot Geldwäsche vermuten, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle nimmt Ihre Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in den folgenden Bereichen entgegen:
    • unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet sowie
    • Veranstaltung von Online-Poker und virtuellen Automatenspiele.
    Relevanz haben ebenfalls Ihre Hinweise in den Bereichen Pferde- und Sportwetten sowie Lotterien.

    Online-Dienst

    Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie haben einen begründeten Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel-Angebot.

    Rechtsgrundlage(n)

    §6a Absatz 8 Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021)
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
    § 6b Absatz 4 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
    §53 Geldwäschegesetz (GwG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__53.html 
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
      • Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
      • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu. 
      • Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
    • Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
    • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geldwäsche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en