Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme
Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiels haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Wer Glücksspiel anbietet, benötigt eine Erlaubnis beziehungsweise eine Lizenz. Wer ohne Erlaubnis Glücksspiel veranstaltet, begeht eine Straftat. Wenn Sie Kenntnis davon haben, dass ein Spieleanbieter oder eine Spieleanbieterin ohne Erlaubnis Glücksspiel anbietet und durchführt, können Sie Ihren Hinweis an die zuständige Stelle übermitteln. Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional können Sie Belege für den Vorfall vorlegen.
Voraussetzungen
Sie haben einen nachvollziehbaren Hinweis auf unerlaubtes Glücksspiel.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP2
§§ 4 Abs. 1 ff. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP2
§§ 4 Abs. 1 ff. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP4
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
- Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
- Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
4 - 8 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Glücksspiel