Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme

    Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

    Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

    Beschreibung

    Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.
    Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
    Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Hinweis um unerlaubtes Glücksspiel handelt, können Sie sich im § 2 sowie §4 Absatz 1,2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 darüber informieren.

    Online-Dienst

    Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Optional:  Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängi-gen Dateiformaten möglich) 

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021
     https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen


    §§ 4 Abs. 1 fortfolgend Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021  
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Ein Hinweis können Sie online  oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 
    Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
    • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt unerlaubtes Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
    • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln. 
    • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
    • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt. 
    Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich und anonym an die zuständige Behörde übermittelten.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     
    • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungs-weise ihre Person zulassen.
    • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet um polizeiliche Anzeige zu erstatten. 
    • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
    • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
       

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en