Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme
Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
Beschreibung
Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.
Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Hinweis um unerlaubtes Glücksspiel handelt, können Sie sich im § 2 sowie §4 Absatz 1,2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 darüber informieren.
Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Hinweis um unerlaubtes Glücksspiel handelt, können Sie sich im § 2 sowie §4 Absatz 1,2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 darüber informieren.
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängi-gen Dateiformaten möglich)
Voraussetzungen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§§ 4 Abs. 1 fortfolgend Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
§§ 4 Abs. 1 fortfolgend Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Ein Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
- Ihren Hinweis zum Schwerpunkt unerlaubtes Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
- Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises ei-ne Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
- Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
- Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
4 - 8 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungs-weise ihre Person zulassen.
- Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
- In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Glücksspiel