Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter Entgegennahme durch ein Unternehmen

    Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen stellen

    Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters über das Ergebnis von Glücksspieltransaktionen oder über den Service, nicht einverstanden sind, können Sie online anonym eine Beschwerde einreichen.

    Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
    • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
    • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • ID-Verifizierung
    • Schließung eines Kontos
    • IT-Probleme
    Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
     

    Online-Dienst

    Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel

    ID: S100002_S1000020040000000136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)

    Aktuelles

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Beschreibung

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Karnieth-Straße 2

    06112 Halle

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 6a fortfolgend Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücks-spielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020
     
    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
     

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Ein Hinweis können Sie online  oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.
    Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:
    • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
    • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
    • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hier-über Rückmeldungen zukommen lassen.
    • Hinweis: Der Online-Dienst befindet sich derzeit in Entwicklung und wird Ihnen dann zur Verfügung gestellt.
    Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich  an die zuständige Behörde übermitteln. 
     

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    4 - 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: 
    • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass seine beziehungsweise ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
    • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten
    • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 1.1.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedient erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
    • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
    • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
    • Kontaktieren Sie bitte vor der Meldung den Glücksspielanbieter und weisen Sie ihn auf die Unregelmäßigkeiten hin. Erst wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung erfolgt oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt, geben Sie Ihre Meldung ab.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en