Anzeige von Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter Entgegennahme durch ein Unternehmen
Als Mitarbeitende/r Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspielanbieter anzeigen
Wenn Sie bei einem Glücksspielanbieter oder einer Glücksspielanbieterin arbeiten und Sie Hinweise auf Unregelmäßigkeiten haben, können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters Hinweise über bestehende Unregelmäßigkeiten bei Glücksspieltransaktionen oder dem Service haben, können Sie dies der zuständigen Stelle melden. Relevanz haben Ihre Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele. Ihre Meldung könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:
- Höhe der Einzahlungen und Auszahlungen
- die Art und Weise, wie Zahlungen verwaltet wurden
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- ID-Verifizierung
- Schließung eines Kontos
- IT-Probleme
Online-Dienst
Hinweise zu illegalem Online-Glücksspiel
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt)
Aktuelles
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Optional können Sie Belege für die Unregelmäßigkeit vorlegen.
Voraussetzungen
- Sie arbeiten bei einem Glücksspielanbieter oder einer Glücksspielanbieterin und haben nachvollziehbare Hinweise zu Unregelmäßigkeiten.
- Sie haben sich mit dem Anbieter beziehungsweise der Anbieterin in Verbindung gesetzt, konnten aber keine Klärung der Unregelmäßigkeiten erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 6a ff. Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücks-spielwesens in Deutschland (GlüStV 2021)
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Meldung online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Wenn Sie möchten, können Sie anonym bleiben. Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben keine Rückschlüsse auf Ihre personenbezogenen Daten zulassen.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie nach dem Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können um Ergänzungen zu machen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und kommt - sofern Sie Ihre Kontaktdaten angeben - gegebenenfalls mit Rückfragen auf Sie zu.
- Der Online-Dienst bietet Ihnen die Möglichkeit, ein auf Wunsch anonymes Postfach einzurichten. Die zuständige Stelle kann Ihnen hierzu Rückmeldungen oder Rückfragen zukommen lassen.
- Bei Bedarf leitet die zuständige Stelle weitere Schritte ein. Sie erhalten nicht zwingend Informationen zum weiteren Verfahrensablauf.
Fristen
Machen Sie Ihre Anzeige frühestens, wenn nach einer Wartezeit von 8 Wochen keine Rückmeldung vom Anbieter oder der Anbieterin erfolgt ist oder Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind und auch eine alternative Streitschlichtungsstelle zu keinem Ergebnis führt.
Bearbeitungsdauer
4 - 8 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei dem Online-Dienst handelt es sich um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.
- In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FP BIS A241 Glücksspielaufsicht am 24.06.2022
Stichwörter
Glücksspiel