Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Beschreibung
In der Freien und Hansestadt Hamburg gilt für Gaststätten und Kneipen von Sonntag- bis Donnerstagnacht eine Sperrzeit von 05:00 – 06:00 Uhr. In dieser Zeit müssen die gastronomischen Betriebe schließen.
Für Musikaufführungen, Schaustellungen und andere unterhaltende Veranstaltungen gilt die tägliche Sperrzeit von 24:00 – 06:00 Uhr.
Am Silvesterabend sowie zum 01. und 02. Mai gelten diese Sperrzeiten nicht. Wenn Ihr Betrieb Teil eines Volksfestes oder eines Marktes ist, gilt für Sie diese Sperrzeit auch nicht.
Die Sperrzeiten sollen die Allgemeinheit vor andauernder Lärmbelästigung schützen.
Eine Verkürzung der Sperrzeit ist auf Antrag möglich.
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung von einer Sperrzeit
Beschreibung
Online erledigen
- Ausnahmegenehmigung von einer SperrzeitFür die Gaststätten und für Veranstaltungen gibt es eine Sperrzeit, zu dem der Betrieb eingestellt sein muss. Sie können die Verkürzung oder eine vollständigen Aufhebung einer Sperrzeit beantragen.
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe, Märkte und Veranstaltungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8-13, Di 8-16, Do 8-15.30, Fr 8-12 Uhr
Kontaktperson
2849 VS11
Internet
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - (Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
bitte wenden Sie sich per E-Mail, schriftlich oder telefonisch mit Ihren Anliegen an uns.
Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Vielen Dank.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse (Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gaststätten- und Spielhallenerlaubnisse
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di 8-15, Do 8-15.30, Fr, 8-12 Uhr
Kontaktperson
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: Fu - K
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6260
Fax: +49 40 4279-04832
VS132 Verbraucherschutz-Gewerbe
Zuständig für
- Standort: A - Ft
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 04-6259
Fax: +49 40 4279-04832
Internet
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten (Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprach nur nach telefonischer Vereinbarung (Mo-Do 8-15:30, Fr 8-12 Uhr). Selbstverständlich können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail an uns wenden.
Kontaktperson
A-VS-122_6055_6054
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 11-6055
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen (Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Gewerbe und Marktwesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung
Kontaktperson
Verbraucherschutzamt Mitte
Zuständig für
- Straßennamen: Q - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4755
Verbraucherschutzamt Mitte
Zuständig für
- Straßennamen: H - P
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-4724
Verbraucherschutzamt Mitte
Zuständig für
- Straßennamen: A - G
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 54-2808
Internet
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe (Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Erlaubnispflichtiges Gewerbe
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Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ihr Anliegen erledigen Sie bitte per Mail oder Post unter den angegebenen Kontaktdaten. Sollten Sie im Ausnahmefall eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine Mail.
Kontaktperson
E - Gaststättenerlaubnisse Bac
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Für die Verkürzung der Sperrzeit muss jedoch ein „öffentliches Bedürfnis“ oder besondere örtliche Verhältnisse vorliegen Eine Einschränkung müsste also im Interesse der Allgemeinheit liegen, was dem „öffentlichen Bedürfnis“ an Ihrem Antrag entspricht. Dieses Interesse ist im Antrag ausführlich dazulegen.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SperrZeitVHA2003rahmen
Gaststättengesetz (GastG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit online oder schriftlich bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ zur Verkürzung der Sperrzeit sehen. Oft wird dies mit der Veranstaltung begründet, die Sie fortführen wollen .
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Fristen
Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verbraucherschutz (Altona) am 02.06.2022
Stichwörter
Außengastronomie