Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung

    Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

    Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie
    -       einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen  beziehungsweise
    -       explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film- und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.


     

    Online-Dienst

    Antrag zur Genehmigung von Theaterfeuerwerken

    ID: S100002_S1000020040000000133

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn ein Auftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen geplant beziehungsweise explosionsgefährliche Stoffe in Film- und Fernsehproduktionsstätten vorgeführt werden soll.

    Online erledigen

    • Antrag zur Genehmigung von Theaterfeuerwerken
      Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn ein Auftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen geplant beziehungsweise explosionsgefährliche Stoffe in Film- und Fernsehproduktionsstätten vorgeführt werden soll.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport -Feuerwehr-

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Vorbeugender Brandschutz (Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Vorbeugender Brandschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Vorbeugender Brandschutz

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport - Feuerwehr Hamburg - Vorbeugender Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Tor 49

    20099 Hamburg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis

    Voraussetzungen

    -Um eine Genehmigung erhalten zu können, müssen Sie volljährig sein.   
    -Für Effekte der Kategorie T1 müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen.
    -Für Effekte der Kategorie T2 bedarf es einer Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheins

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Absatz 6 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

    § 35 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VSt%C3%A4ttVHAV1P35[SF1] 



     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
    Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
    -       Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
    -       Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
    -       Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker  beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
    -       Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
    -       Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.

    Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
    -Sie rufen den Online Dienst auf
    -Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
    Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
    -       Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
    -       Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
    -       Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker  beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
    -       Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
    -       Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.
     
    Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
    -Sie rufen den Online Dienst auf
    -Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
    -Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
    - Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden, alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
    -Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

     

    Fristen

    Die Genehmigung muss mindestens 2 Wochen vor Datum des Bühnenauftritts beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert je nach Aufwand mindestens 14 Tage.

    Kosten

    EUR 53,00 pro halbe Stunde Tätigkeit, inklusive Wegezeit, Büroarbeitszeit und Abnahme vor Ort
    Fahrkostenpauschale: EUR 8,10



     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Pyrotechnik

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en