Betreuungsverfügung BeglaubigungOnline erledigen

    Vorbeglaubigung / Apostille - 1 bis 3 Dokumente

    Wenn Sie ein Original ausgestelltes Verwaltungsdokument mit Unterschrift der Freien- und Hansestadt Hamburg besitzen, können Sie eine Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung (Vorbeglaubigung) beim Amt für Migration erhalten.


     

    Beschreibung

    Allgemeine Hinweise

    Wird eine inländische (deutsche) öffentliche Urkunde für den Gebrauch im Ausland benötigt, kann der ausländische Staat, in dem die inländische Urkunde verwendet werden soll, eine gesonderte Beglaubigung (Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung/Vorbeglaubigung) der Echtheit verlangen.

    Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.

    Hierzu gehören öffentliche Urkunden, wie z.B.
    • standesamtliche Urkunden der hamburgischen Standesämter (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde)
    • Bescheinigungen der Finanzbehörde in Hamburg (z.B. Ansässigkeitsbescheinigungen)
    • Bescheinigungen der hamburgischen Bezirksämter in Hamburg (z.B. Meldebescheinigung, Vaterschaftsanerkennung)
    • Bescheinigungen zur Einbürgerung in Hamburg (z.B. Einbürgerungszusicherung)
       
    • Erstellung von beglaubigten Abschriften mit Apostille bzw. Vorbeglaubigung
      (Abschriften für den nationalen Gebrauch werden nicht gefertigt!
      Originale sind zum Termin mitzubringen.)

      - deutsches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
      - hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis)
      Wir empfehlen, dass Sie Ihre Urkunde von der ausstellenden Behörde eine Abschrift fertigen lassen. Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie uns bitte nach Buchung Ihres Termins eine E-Mail mit Anlage des Originals, da dieses bei der ausstellenden Behörde geprüft werden muss und einen erhöhten Zeitaufwand bedeuten kann.
    • Beglaubigte Abschriften einer ausstellenden Behörde in Hamburg (z.B. deutscher Reisepass/Personalausweis, Abiturzeugnisse oder Bachelorurkunden einer in Hamburg staatlichen anerkannten Schule oder Universität)
    • Übersetzungen  - Achtung! -
      Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein.
      Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden!
       www.justiz-dolmetscher.de
      (Hier die Sprache und das Bundesland angeben) 
    Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich, es ist dann der Vor- und Nachnahme, Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und das Land anzugeben, für welches die Apostille/Vorbeglaubigung bestimmt ist.

    Achtung!
    Hiesige Behörde ist für folgende Dokumente nicht zuständig:
    • Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare - (Zuständig ist hier der Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten in Hamburg). Hierzu nutzen Sie bitte den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
    • Urkunden anderer Bundesländer
    • Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung - z.B. für Führungszeugnisse 
      Ab 01.01.2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. (siehe Links)
    • Privatrechtliche Dokumente - z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf. Bitte nutzen Sie hier den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
    • Übersetzungen -  Dolmetscher nicht in Hamburg beeidigt
      Bitte nutzen Sie die Homepage www.justiz-dolmetscher.de, um einen in Hamburg geeigneten Übersetzer zu finden. Dort die übersetzende Sprache und das Bundesland angeben.
    • Ausländische Urkunden - z.B. Heiratsurkunde aus Dänemark
    • Bei Zweifeln zur Zuständigkeit Ihrer Urkunde - Bitten wir eine E-Mail mit Anhang (Foto oder Scan) des Dokumentes an m2511@amtfuermigration.hamburg.de senden.
      Bitte erst einen Termin buchen, wenn die Zuständigkeit hiesiger Behörde bestätigt wurde. Vielen Dank!

    Online-Dienst

    Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)

    ID: S100002_S1000020040000000142

    Beschreibung

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Behördentermin für eine:
    • Vorbeglaubigung
    • Haager Apostille
    • Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
    • Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
    • Iranstempel
    • Unterschriftsbestätigung 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen. 

    Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
    • Terminbuchungsnachweis
    • Ausweisdokument
    • Ihre öffentlichen Dokumente im Original bzw. Abschrift der Freien
      und Hansestadt Hamburg (FHH) / zur gebuchten Dienstleistung
    • EC-Karte bzw. Kreditkarte (Barzahlung nur in Ausnahmefällen möglich)
    WICHTIG:
    Eine Bearbeitung zum Termin ist nur möglich, wenn eine Vorabprüfung stattgefunden hat. Senden Sie uns eine E-Mail mit Anlage Ihres(r) Dokumente(s) als Scan oder Foto zu.
    Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins im Betreff an:
    m2511@amtfuermigration.hamburg.de

    Gebühren bei Vorsprache:
    Stand: 14.11.2023

     - je Apostille – 13,50 € 
     - je Vorbeglaubigung – 9 €
     - je Übersetzerstempel – 5 € 
     - Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 €
     - Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite 
     - Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
     - Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €

    Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
     - je Apostille – 34 € 
     - je Vorbeglaubigung – 29,50 €

    Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um ein Original bzw. Abschrift einer öffentlichen Urkunde der allgemeinen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) z.B. Standesamt, Kundenzentrum, Finanzamt, staatliche anerkannte Schulen Hamburgs
    • Ihr Dokument hat keine Zweckbindung.
      z.B. Geburtsurkunde (Nur zur Beantragung von Elterngeld)
    • Ihr Dokument muss von einer berechtigten Person der FHH unterschrieben sein. 
    • Die Unterzeichnende Person der FHH ist hiesiger Behörde bekannt.
    • Es können nur die gebuchten Dienstleistungen zum Termin bearbeitet bzw. angenommen werden.
    • Wollen Sie sicher gehen, dass Ihr Anliegen zum Termin bearbeitet werden kann!
      Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an. 
      m2511@amtfuermigration.hamburg.de. Sollte eine Beglaubigung zum Termin nicht möglich sein, werden Sie per E-Mail bzw. Telefon informiert!
    • Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich, es ist dann der Vor- und Nachnahme, Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und das Land anzugeben, für welches die Apostille/Vorbeglaubigung bestimmt ist.
    • Zahlung per EC- / Kreditkarte (Nur in Ausnahmefällen - Bargeld)

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 2 (1) Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
    von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (UrkBefrÜbkG Haag) 

    https://www.gesetze-im-internet.de/urkbefr_bkg_haag/BJNR208750965.html#:~:text=Art%201,Das%20%C3%9Cbereinkommen%20wird%20nachstehend%20ver%C3%B6ffentlicht.

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    • Ihr Termin wurde zur einer Dienstleistung gebucht!
    • Achtung! -
      Zwecks Vorabprüfung senden Sie alle Dokumente als Scan oder Foto im E-Mail-Anhang zu! Bitte geben Sie im Betreff Ihrer E-Mail die Buchungstermindaten (Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit des Termins) an.

      E-Mail an: m2511@amtfuermigration.hamburg.de
    • Bei einer Buchung nur "Zur Abgabe bzw. Vorlage von sieben Dokumenten", ist nur eine Abgabe möglich. Ein gesonderter Termin zur Abholung wird vom Sachbearbeiter vereinbart!
    • Wenn alle Vorrausetzungen (siehe Hinweise / Besonderheiten) zum Dokument erfüllt sind, bekommen Sie Ihre Dokumente zur gebuchten Dienstleistung sofort wieder mit. 
      (Ausnahme: Dienstleistung war ein Abgabetermin).
    • Zahlung der anfallenden Gebühre(n) vorzugshalber per EC- / Kreditkarte 
      (Barzahlung - Nur in Ausnahmefällen möglich!)

    Fristen

    Bitte informieren Sie sich zur Gültigkeit der Auslandsglaubhaftmachung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle (Botschaft, Behörde im Ausland), wie alt Diese sein darf.

    Hiesiger Behörde sind die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug nicht bekannt.
     

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache in der Regel bis zu sechs Dokumente sofort.

    Im schriftlichen Verfahren innerhalb Deutschlands in der Regel ca. zehn Tage nach Posteingang in der Behörde bearbeitet zurück.
     

    Kosten

    Gebühren bei Vorsprache:
    Stand: 14.11.2023

     - je Apostille – 13,50 € 
     - je Vorbeglaubigung – 9 €
     - je Übersetzerstempel – 5 €
     - Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 € 
     - Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite
     - Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
     - Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €

    Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
     - je Apostille – 34 € 
     - je Vorbeglaubigung – 29,50 € 

    Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte direkt nach der Buchung Ihres Termines beachten!
    Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an.  m2511@amtfuermigration.hamburg.de. 

    Vorabprüfung der Dokumente bis zum Termin - nicht möglich -
    Wenn eine Prüfung der Dokumente bis zum Termin nicht möglich war, können lediglich die Dokumente angenommen werden. Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.

    Beglaubigte Abschriften:
    Wichtig bei Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA).
    Hier akzeptiert das BfAA nur Abschriften von der ausstellenden Behörde in Hamburg bzw. bei Ausnahmefällen vom Amt für Migration. 

    Achtung, bei Fertigung von Abschriften durch das Amt für Migration! 

    Originale sind zum Termin mitzubringen.
    Hierzu gehören z.B. 
    deutsche Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) oder hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen/Universitäten mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis).

    - Abschriften werden nur für den internationalen Gebrauch gefertigt!

    - Abschriften von laufenden Registern sind nicht zulässig (z.B. standesamtliche Urkunden, Meldebescheinigungen) - Bitte wenden Sie sich an die ausstellende Stelle!


    Wir empfehlen, dass Sie Ihre Urkunde von der ausstellenden Behörde (außer deutsche Ausweisdokumente) eine Abschrift fertigen lassen. In Ausnahmefällen fertigt auch hiesige Behörde Ihre Abschrift.

    Senden Sie uns bitte nach der Buchung Ihres Termins eine E-Mail mit der Anlage des Originals bzw. der Abschrift der ausstellenden Behörde. Hiesige Behörde wird im Vorwege eine Prüfung bei der ausstellenden Behörde veranlassen. Erst nach Bestätigung der ausstellenden Behörde ist eine Abschrift oder Setzung der Apostille oder Vorbeglaubigung auf der Abschrift durch hiesige Behörde möglich. 


    Übersetzungen - Dolmetscher muss in Hamburg beeidigt worden sein.
    Bitte informieren Sie sich vorab, ob das original Dokument eine Apostille bzw. Vorbeglaubigung tragen muss, bevor Sie die Übersetzung veranlassen. Da die Übersetzung auch die Apostille bzw. Vorbeglaubigung übersetzen muss. Eine Bestätigung der Übersetzung ist nur möglich bei deutschen Dokumenten.

    Das Amt für Migration kann nur Übersetzer bestätigen, die in Hamburg beeidigt worden sind. Bitte nutzen Sie folgenden Link zur Überprüfung.
    www.justiz-dolmetscher.de
    Bundesland Hamburg und die übersetzende Sprache angeben.

    Achtung!
    Hiesige Behörde ist für folgende Dokumente nicht zuständig:
    • Urkunden der hamburgischen Gerichte und Notare - (Zuständig ist hier der Amtsgerichts- bzw. Landgerichtspräsidenten in Hamburg). Hierzu nutzen Sie bitte den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
    • Urkunden anderer Bundesländer
    • Bundesurkunden bzw. Endbeglaubigung - z.B. für Führungszeugnisse 
      Ab 01.01.2023 ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. (siehe Links)
    • Privatrechtliche Dokumente - z.B. Vollmacht (Bitte wenden Sie sich ein in Hamburg ansässigen Notar, zwecks einer notarielle Beglaubigung). Anschließend suchen Sie das Landgericht Hamburg auf. Bitte nutzen Sie hier den Behördenfinder auf www.hamburg.de.
    • Übersetzungen -  Dolmetscher nicht in Hamburg beeidigt
      Bitte nutzen Sie die Homepage www.justiz-dolmetscher.de, um einen in Hamburg geeigneten Übersetzer zu finden. Dort die übersetzende Sprache und das Bundesland angeben.
    • Ausländische Urkunden - z.B. Heiratsurkunde aus Dänemark

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en