Vorgesehen zum Löschen - Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
Behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen im Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung beantragen
Befähigte Personen, die eine Prüfung nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, durchführen wollen, müssen behördlich anerkannt sein.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.2 Betriebssicherheitsverordnung für Prüfungen von
Die Angaben gelten für Erstanträge oder Verlängerungsanträge.
- Geräten,
- Schutzsystemen oder
- Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
Die Angaben gelten für Erstanträge oder Verlängerungsanträge.
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Angaben zum Antragsteller
Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung
in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
- Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
- Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
- Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
- Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
- soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
- Vor- und Zuname
- Geburtstag und -ort,
- Beruf
- Privatanschrift des Bewerbers
- Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
- Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
- Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des -zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
- Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O
- Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.
Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung
in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
Voraussetzungen
- Einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation.
- Mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne des Anhang 2, Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung.
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart O (für Behörde) notwendig
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.
Verfahrensablauf
- Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
- Bewertung des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
- Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
- Einreichung des Gutachtens beim Referat für Anlagensicherheit (V21) der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
- Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid
Fristen
Die Anerkennung gilt für 5 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.
Kosten
Es fallen Gebühren an je nach Aufwand (z.B. Nachforderungen von Unterlagen).
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 10.06.2022
Stichwörter
Befähigte Person