Vorgesehen zum Löschen - Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung

    Behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen im Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung beantragen

    Befähigte Personen, die eine Prüfung nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, durchführen wollen, müssen behördlich anerkannt sein.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.2 Betriebssicherheitsverordnung für Prüfungen von
    • Geräten,
    • Schutzsystemen oder
    • Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
    nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.

    Die Angaben gelten für Erstanträge oder Verlängerungsanträge.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zum Antragsteller
    1. Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    2. Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    3. Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    4. Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    5. Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    6. soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
    Angaben zur befähigten Person
    1. Vor- und Zuname
    2. Geburtstag und -ort,
    3. Beruf
    4. Privatanschrift des Bewerbers
    5. Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    6. Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    7. Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des -zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    8. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
    9. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O
    10. Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.
    Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
    Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.

    Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung
    in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

    Voraussetzungen

    • Einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation.
    • Mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne des Anhang 2, Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung.
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
    • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart O (für Behörde) notwendig

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.
     

    Verfahrensablauf

    1. Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
    2. Bewertung des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
    3. Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
    4. Einreichung des Gutachtens beim Referat für Anlagensicherheit (V21) der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
    5. Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid

    Fristen

    Die Anerkennung gilt für 5 Jahre.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an je nach Aufwand (z.B. Nachforderungen von Unterlagen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 10.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Befähigte Person

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en