Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Schadensfall

    Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Schadensfall

    In Ihrem Betrieb oder Gebäude kam es durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnischen Einrichtungen zu einem Schaden an bestimmten Anlagen? Dies müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
     

    Beschreibung

    In Ihrem Betrieb oder Gebäude kam es durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnischen Einrichtungen zu einem Schaden an bestimmten Anlagen. Dies müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen, Kräne, Flüssiggasanlagen oder maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau- oder Montagestelle am Ereignisort
    • Datum des Ereignisses
    • Art des Ereignisses zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz
    • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
    • Beteiligtes Arbeitsmittel
    • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
    • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
    • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)
    • bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
    Folgende Angaben kann die Arbeitsschutzbehörde von Ihnen außerdem einfordern:
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Person erstellt wurde
    • Angaben zu verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Betriebsanweisung

    Voraussetzungen

    • Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.
    • Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt: 
      • Aufzugsanlagen
      • Druckanlagen
      • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
      • Kräne
      • Flüssiggasanlagen
      • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
    • es muss sich um einen Schadensfall handeln, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen schriftlich oder per E-Mail bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Anzeige wird geprüft.
    • Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit, ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
    • Der Unfall wird gegebenenfalls untersucht.

    Fristen

     Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

     Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Unfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en