Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Ausnahmegenehmigung

    Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung bei Verwendung von Arbeitsmitteln beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung nur durch sehr hohen, unverhältnismäßigen Aufwand umsetzen können, können Sie eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen.

     

    Beschreibung

    Sie können eine Ausnahme von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthält:
    • den Grund für die Beantragung der Ausnahme
    • die betroffenen Tätigkeiten und Verfahren
    • die Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten
    • die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen

    Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle ein Sachverständigengutachten bei Ihnen an.

    Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, wenn
    • die Anwendung der Vorschriften für Sie als Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
    • die Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar ist.
    • die Ausnahme mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb von 4 Wochen, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den schriftlichen Antrag mit den Begründungen ein.
    • Ihr Antrag wird geprüft.
    • Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen eingeholt.
    • Gegebenenfalls wird ein Sachverständigengutachten angefordert.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die Bearbeitungsdauer 4 Wochen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen nach Aufwand an.
    Falls ein Sachverständigengutachten benötigt wird, müssen Sie die Kosten dafür tragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Amt für Arbeitsschutz erteilt Ausnahmen für alle anderen Arbeitsmittel.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Arbeitsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en