Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Unfall
Personenschaden durch einen Unfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen
In Ihrem Betrieb oder Gebäude wurde ein Mensch bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der zuständigen Behörde anzeigen.
Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen wie,
Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen wie,
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Internet
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
- Adresse des Unternehmens
- Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau- oder Montagestelle am Ereignisort
- Datum des Ereignisses
- Art des Ereignisses zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz
- Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
- Beteiligtes Arbeitsmittel
- einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
- einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
- Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos) bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung
- Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
- Angaben zu den verantwortlichen Personen
- Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
- Betriebsanweisung
Voraussetzungen
Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin..
Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen die Anzeige des Ereignisses schriftlich oder per E-Mail unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Anzeige wird geprüft.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
- Der Unfall wird gegebenenfalls untersucht.
Fristen
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 09.06.2022
Stichwörter
Unfall