Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Unfall

    Personenschaden durch einen Unfall bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln anzeigen

    In Ihrem Betrieb oder Gebäude wurde ein Mensch bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der zuständigen Behörde anzeigen.

    Zu diesen bestimmten Arbeitsmitteln gehören überwachungsbedürftige Anlagen wie,
    • Kräne
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
    • Aufzugsanlagen
    • Druckanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Arbeitnehmerschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Anlagensicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 30 28 22

    20310 Hamburg

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau- oder Montagestelle am Ereignisort
    • Datum des Ereignisses
    • Art des Ereignisses zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz
    • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
    • Beteiligtes Arbeitsmittel
    • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
    • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
    • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos) bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
    Die zuständige Behörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
    • Angaben zu den verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
    • Betriebsanweisung

    Voraussetzungen

    Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin..
    Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
    • Aufzugsanlagen
    • Druckanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Kräne
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen die Anzeige des Ereignisses schriftlich oder per E-Mail unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Anzeige wird geprüft.
    • Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
    • Der Unfall wird gegebenenfalls untersucht.

    Fristen

    Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Anlagensicherheit am 09.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Unfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en