Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung

    Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Veranstaltung beispielsweise auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. 
    Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden. 
    Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
    Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.
     

    Online-Dienst

    Luftfahrtveranstaltung

    ID: S100002_S1000020040000000135

    Beschreibung

    Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind. Für eine solche Veranstaltung benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie online beantragen.

    Online erledigen

    • Luftfahrtveranstaltung
      Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind. Für eine solche Veranstaltung benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie online beantragen.

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht (Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung 
    • Einwilligung des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibender ist)
    • Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
      • Nachweis des Benutzungsrechts
      • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
      • Karte im Maßstab 1:25000
      • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und des Arztes beziehungsweise der Ärztin sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
      • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
      • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung)
    • Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
      • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
      • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
      • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
      • Vereinbarungen des Veranstalters mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
      • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
      • Nachweis der Bodenunfallversicherung
      • Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten 
      • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

    Voraussetzungen

    Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie eine Veranstaltenden-Haftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
    Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__24.html 

    §§ 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__16.html

    §§ 73 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) 
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html#BJNR003700964BJNG001602308

    § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in Verbindung mit Anlage Nummer VI 9 LuftKostV
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/__2.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit Luftfahrzeugen planen:
    • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
    • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
    • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
    • Sie erhalten einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
    • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
    • Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

    Fristen

    Antragsfrist
    Dauer: 8 Wochen
      
    Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.

    Bearbeitungsdauer

    2 - 8 Wochen

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BWI-Luftfahrt am 31.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en