Verkehrswert nach BauGB Feststellung
Verkehrswert nach Baugesetzbuch (BauGB) Feststellung beantragen
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Beschreibung
Sie können auf Antrag beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Gutachten über den Verkehrswert einer Immobilie (bebautes oder unbebautes Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum oder Erbbaurecht) einholen.
Dies kann im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Erben zur Vermeidung von Streitigkeiten beitragen.
Diese Gutachten haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Dies kann im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Erben zur Vermeidung von Streitigkeiten beitragen.
Diese Gutachten haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Online-Dienst
Gutachterausschuss LGV (HH)
Beschreibung
Über diesen Onlinedienst kann zu diversen Dienstleistungen Kontakt zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hamburg aufgenommen werden. z. B. um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung oder über Daten des Immobilienmarktes zu erhalten.
Online erledigen
- Gutachterausschuss LGV (HH)Über diesen Onlinedienst kann zu diversen Dienstleistungen Kontakt zur Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Hamburg aufgenommen werden. z. B. um ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, um schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung oder über Daten des Immobilienmarktes zu erhalten.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)
Ansprechpartner
W 1 - Marktinformation (W 1 - Marktinformation)
Aktuelles
W 1 - Marktinformation
Beschreibung
W 1 - Marktinformation
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 26- 6000
Fax: +49 40 427 926-000
E-Mail: gutachterausschuss@gv.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Ihren persönlichen Daten und den Daten zur Immobilie.
- Einverständniserklärung des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin
- Vollmacht zur Einsichtnahme zum Beispiel in die Bauakte oder das Grundbuch (siehe Eigentümervollmacht Wertermittlungsauftrag)
- Fragebogen mit Detailinformationen zur Immobilie (siehe Auskunftsbogen für Gutachtenauftrag)
Voraussetzungen
Sie sind:
- Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin der Immobilie,
- eine Person mit anderen Rechten an der Immobilie oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert der Immobilie von Bedeutung ist.
- für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständige Behörde,
- für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder die Entschädigung für ein Grundstück zuständige Behörde,
- Gericht oder Justizbehörde oder
- von der Eigentümerin oder dem Eigentümer bevollmächtige Person.
Rechtsgrundlage(n)
§ 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
§ 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
§ 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
§ 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
§ 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
§ 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Antrag über das Formular Gutachterausschuss LGV (HH) oder formlos in Textform.
- Ihrer Antragsberechtigung wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft.
- Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigen das Wertermittlungsobjekt (Grundstück oder Wohnung) und werten die Unterlagen aus.
- Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
- Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten wird.
- Sie erhalten das Gutachten.
- Sie erhalten den Kostenbescheid.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab.
Informieren Sie sich im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Informieren Sie sich im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Kosten
Die Höhe der Gebühr hängt vom ermittelten Wert und der Schwierigkeit der Wertermittlung ab.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ein kostengünstiger Näherungswert für den Verkehrswert ist über den kostenpflichtigen Online-Dienst Immobilienwertdatenauskunft Hamburg IDA.HH erhältlich.
- Ein kostenloser Näherungswert für den Bodenwert pro Quadratmeter Grundstücksfläche ist über die interaktive Bodenrichtwertkarte von Hamburg BORIS.HH erhältlich.
- Gemäß § 193 Absatz 1-4 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
Die Bundesländer werden durch § 199 Baugesetzbuch ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Gutachterausschuss für Grundstückswerte am 16.02.2024
Stichwörter
Immobilienwerte