• Barmbek-Süd (Landkreis Barmbek-Süd, Hamburg)

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland

Beschreibung

Termin nur für eine Person!

Unterschriftsbeglaubigung von Amtsträgern bzw. für deutsche Behörden im Ausland
  1.  Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn diese zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt sind oder von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)stammt.
  2. Persönliche Vorsprache ist erforderlich!
  3. Bundespersonalausweis oder Reisepass ist mitzubringen
  4. Gebühr 5 € 

Online-Dienst

Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)

ID: S100002_S1000020040000000142

Beschreibung

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Behördentermin für eine:
  • Vorbeglaubigung
  • Haager Apostille
  • Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
  • Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
  • Iranstempel
  • Unterschriftsbestätigung 

Online erledigen

Vertrauensniveau

Es gibt zusätzliche Anforderungen, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch+).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Ansprechpartner

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)

Aktuelles

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

Beschreibung

Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

Adresse

Hausanschrift

Hammer Straße 30-34

22041 Hamburg

U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".

Kontaktperson

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Aufgrund unserer aktuellen Hygienebestimmungen sollen grundsätzlich nur Einzelpersonen zum gebuchten Termin vorsprechen. 

Mitzubringen ist:
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass
  • Sie sind Amtsträger bzw. Vordruck der deutschen Botschaft muss vorliegen.
  • Gebühr 5 €  / EC-Kartenzahlung möglich

Voraussetzungen

  •  Unterschrifttbestätigung ist zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z.B. Deutsche Botschaft in Russland) im Ausland bestimmt oder stammt von einem Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) stammt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

  1. Sie haben einen Termin gebucht.
  2. Ihr Personalausweis oder Reisepass liegt im Original vor.
  3. Unterzeichner muss persönlich anwesend sein, da die Unterzeichnung vor Ort zur Person sichergestellt sein muss.
  4. Amtliche Unterschriftsbestätigung wird mit Zweckbindung (z.B. Nur für die Deutsche Botschaft in Bern) ausgestellt bzw. Sie sind Amtsträger.
  5. Gebühr je Unterschriftsbestätigung ist vor Ort zu zahlen.
  6. Erhalt der Unterschriftsbestätigung. 

Fristen

Bitte informieren SIe bei der Stelle, wo Ihr Dokument vorgelegt werden soll.

Fristen sind uns hier nicht bekannt!

Bearbeitungsdauer

Vorgang wird zum Termin durchgeführt!

Kosten

  • Gebühr 5 € je Unterschriftsbestätigung

Hinweise (Besonderheiten)

Unterschriftsbestätigung wird nur:
  • für Amtsträger 
  • oder von einer Privatperson ausgestellt, wenn die Unterschriftsbestätigung für eine deutsche Behörde im Ausland  (z.B. Deutsche Botschaft in Bern) bestimmt ist.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.06.2022

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en