Betreuungsverfügung Beglaubigung

    Vorbeglaubigung / Apostille ab 7 Dokumente (Nur Abgabe)

    Wenn Sie ein Original ausgestelltes Verwaltungsdokument mit Unterschrift der Freien- und Hansestadt Hamburg besitzen, können Sie eine Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung (Vorbeglaubigung) beim Amt für Migration erhalten.


     

    Beschreibung

    Wird eine inländische (deutsche) öffentliche Urkunde für den Gebrauch im Ausland benötigt, kann der ausländische Staat, in dem die inländische Urkunde verwendet werden soll, eine gesonderte Beglaubigung (Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung/Vorbeglaubigung) der Echtheit verlangen.

    Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.

    Andere Zuständigkeiten außerhalb des Amtes für Migration (siehe Links):
      Bei Zweifeln zur Zuständigkeit Ihrer Urkunde - Bitten wir Sie eine E-Mail mit Anhang (Foto oder Scan) des Dokumentes an m2511@amtfuermigration.hamburg.de zu senden.

    Bitte erst einen Termin buchen, wenn die Zuständigkeit hiesiger Behörde bestätigt wurde. Vielen Dank!

    Online-Dienst

    Online Termin vereinbaren (Amt für Migration / Beglaubigungsangelegenheiten)

    ID: S100002_S1000020040000000142

    Beschreibung

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Behördentermin für eine:
    • Vorbeglaubigung
    • Haager Apostille
    • Abschrift (Kopie) mit Vorbeglaubigung/Apostille
    • Übersetzung mit Vorbeglaubigung/Apostille
    • Iranstempel
    • Unterschriftsbestätigung 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251 (Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251)

    Aktuelles

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Beschreibung

    Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration - M 251

    Adresse

    Hausanschrift

    Hammer Straße 30-34

    22041 Hamburg

    U1/S1/Busse X22/X32/213/261 Wandsbeker Chaussee, Bus 116 Hammer Straße

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur mit Termin möglich! Bitte beachten Sie die Hinweise (siehe unten) in den Rubriken "Wichtige Hinweise" und "Ablauf, Dauer und Gebühren".

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung

    Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Im Terminvorspracheverfahren
    • Vorabprüfung zwingend notwendig! 
    • Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins und das Bestimmungsland der Dokumente (z.B. Spanien) an. m2511@amtfuermigration.hamburg.de
    Bei beglaubigten Abschriften!
    • Das Original Dokument mit der beglaubigten Abschrift ist zum Termin vorzulegen. 
    Bei Übersetzungen!
    • Der Dolmetscher/Übersetzer muss in Hamburg beeidigt worden sein.
    • Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden. www.justiz-dolmetscher.de (Hier die Sprache und das Bundesland angeben)

    Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
    • - Ihr Original Dokument ohne Zweckbindung, dies Sie zur Vorabprüfung per E-Mail an uns versandt haben.
    • - Terminbuchungsnachweis
    • Dieser Termin ist nur für die Abgabe der Dokumente vorgesehen.
    • Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.
    • - Ausweisdokument
    • - Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. 
    • - EC-Karte bzw. Kreditkarte (Barzahlung nur in Ausnahmefällen möglich)
    Sollten sich Ihre Buchung auf ein Verfahren per Post handeln, stornieren Sie den gebuchten Termin oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

    Im Verfahren per Post
    Adressieren an:

    Behörde für Inneres und Sport
    Amt für Migration
    M251
    Hammer Straße 30-34
    22041 Hamburg

     
    Notwendige Angaben im Anschreiben des Postverfahrens:
    • - Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
    • - Ihre Anschrift
    • - E-Mail und Telefonnummer
    • - Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
    • - Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
    Weitere Hinweise:
    • - Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben.
    • - Bei einer  Gebührenhöhe ab 100 € oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente an Sie zurückversandt. 
    Gebühren bei Vorsprache:
    Stand: 14.11.2023
     
    •  - je Apostille – 13,50 €
    •  - je Vorbeglaubigung – 9 €
    •  - je Übersetzerstempel – 5 € 
    •  - Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 € 
    •  - Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite 
    •  - Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
    •  - Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €
    Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
    •  - je Apostille – 34 € 
    •  - je Vorbeglaubigung – 29,50 € 
    Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

    Voraussetzungen


    Wird eine inländische (deutsche) öffentliche Urkunde für den Gebrauch im Ausland benötigt, kann der ausländische Staat, in dem die inländische Urkunde verwendet werden soll, eine gesonderte Beglaubigung (Haager Apostille bzw. Legalisierungsvoraussetzung/Vorbeglaubigung) der Echtheit verlangen.

    Das Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport ist bei öffentlichen Urkunden zur Anbringung der Apostille oder Vorbeglaubigung berechtigt, die von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ausgestellt wurden.

    Notwendige Angaben Ihres Dokumentes:
    • Ihr original Dokument muss eine Unterschrift und ein Dienstsiegel/Dienststempel eines Behördenmitarbeiters der FHH tragen.
    • Ihr Dokument darf keine Zweckbindung haben - z.B. "Nur für die Beantragung von Elterngeld".
    • Zwecks Prüfung der Zuständigkeit und weiteren Voraussetzungen, bieten wir eine Vorabprüfung per E-Mail an. Bitte senden Sie diese Dokumente als Pdf oder JPEG- Anhang an unsere E-Mail-Adresse.
    Hierzu gehören Dokumente der FHH, wie zum Bespiel:
    • standesamtliche Urkunden
    • Bescheinigungen der Finanzbehörde
    • Meldebescheinigung, Vaterschaftsanerkennung, Schulbescheinigungen
    • Bescheinigungen zur Einbürgerung (z.B. Einbürgerungszusicherung)
    • Beglaubigte Abschriften/Kopien einer ausstellenden Behörde in Hamburg
    • hamburgische Abschlusszeugnisses von Schulen mit staatlicher Anerkennung in der FHH (z.B. Bachelorzeugnis, Abiturzeugnis)
    • Abschriften deutscher Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) Nur im Zusammenhang mit einer Auslandsbeglaubigung
    • Übersetzungen eines in Hamburg beieidigten Dolmetschers
    Wollen Sie sicher gehen, dass Ihr Anliegen nach der Abgabe schneller bearbeitet werden kann!
    • Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins an m2511@amtfuermigration.hamburg.de. Sollte eine Beglaubigung zum Termin zur Abgabe nicht möglich sein, werden Sie per E-Mail bzw. Telefon informiert!
    • Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. Eine schriftliche Beantragung ist ebenfalls möglich, es ist dann der Vor- und Nachnahme, Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und das Land anzugeben, für welches die Apostille/Vorbeglaubigung bestimmt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Persönlicher Vorsprache nur mit Termin möglich:
    • Bitte online buchen! 
    • Vorabprüfung notwendig! 
    • Senden Sie zwecks Vorabprüfung eine E-Mail mit Anhang der E-Mail der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto, direkt nach der Buchung Ihres Termins zu. Zudem geben Sie Namen, Telefonnummer, Tag und Uhrzeit Ihres Termins und das Bestimmungsland der Dokumente (z.B. Spanien) an. m2511@amtfuermigration.hamburg.de
    • Der Termin ist nur für eine Abgabe vorgesehen. Ein Abholtermin wird nach der Fertigstellung vom Sachbearbeiter vereinbart.
    • Originale Dokumente zum Termin mitbringen.
    • EC Karte oder Barzahlung möglich
    • Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann. 
    Im schriftlichen Verfahren per Post an:
     
    • Behörde für Inneres und Sport
      Amt für Migration
      M251
      Hammer Straße 30-34
      22041 Hamburg
    Notwendige Angaben im Anschreiben:
    • Bestimmungsland der Urkunde (z.B. Russland)
    • Anschrift
    • E-Mail und Telefonnummer
    • Zudem benötigen wir die zu beglaubigenden Dokumente im Original.
    • Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen senden Sie zur Vorabprüfung Ihrer Dokumente eine E-Mail mit Anhang der(s) Dokumente(s) als Scan oder Foto an hiesige Behörde. Geben Sie bitte in Ihrer E-Mail an, dass Sie keinen Termin wünschen, sondern sich Ihr Dokument auf dem Postweg befindet.
    Weitere Infos zum Rückversandt:
    • Die Gebühr wird bei Wohnsitz in Deutschland per Gebührenbescheid erhoben und zusammen mit dem beglaubigten Dokument zurückversandt.
    • Eine Apostille/Vorbeglaubigung erfolgt urkunden- und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beim Amt für Migration beantragen kann.
    • Bei einer Gebührenhöhe ab 100 € (Nur bei Privatpersonen) oder Wohnsitz im Ausland, wird eine Vorabbezahlung nach Fertigstellung verlangt. Hierzu bekommen Sie einen Gebührenbescheid zugesandt. Nach Wertstellung werden Ihre Dokumente per Einschreiben an Sie rückversandt. 

    In dringlichen Fällen bzw. das keine Termine verfügbar sind:
    •  Vor den Ferien ist diese Dienstleistung stark gefragt und kaum Termine verfügbar. Daher nutzen Sie das schriftliche Verfahren per Post.
    • Um Zeit bei der Zustellung zu ersparen, können Sie auch Ihren Vorgang in die Postsäule im Innenhof hiesiger Behörde einwerfen. Diese befindet sich auf der linken Seite am Personalnebeneingang des Finanzamtes Hamburg-Ost.
    • Geben Sie unbedingt zum Bestimmungsland der Urkunde auch Ihre Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer), den Grund der Dringlichkeit und wann Sie Ihr Dokument wieder zurück benötigen, an.
    • Eine Vereinbarung zur persönliche Abholung Ihrer Dokumente ist nach Fertigstellung möglich.
    • Für diese Verfahren werden Gebühren im Schriftverfahren verlangt.

    Fristen

    • Hiesige Behörde sind die hoheitlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes in diesem Bezug nicht bekannt. Bitte informieren Sie sich zur Gültigkeit bzgl. der Auslandsglaubhaftmachung (Apostille/Legalisierung) bei der vorlegenden Stelle (Botschaft, Behörde im Ausland).
    • Fragen Sie, ob Abschriften bzw. beglaubigte Kopien (Apostille/Legalisierung) akzeptiert werden. Oft kommt es vor, dass nur Originale akzepiert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Terminvorsprache:
     
    • Termin betrifft nur die Abgabe der Dokumente. Ein gesonderter Termin zur Abholung der Dokumente wird vom Sachbearbeiter vereinbart.
    Im schriftlichen Verfahren per Post:
    •  ​​​​Innerhalb Deutschlands in der Regel ca. zehn Tage nach Posteingang in der Behörde bearbeitet zurück.

     

    Kosten

    Gebühren bei Vorsprache:
    Stand: 14.11.2023

     - je Apostille – 13,50 € 
     - je Vorbeglaubigung – 9 €
     - je Übersetzerstempel – 5 € 
     - Abschriftsbeglaubigung, je erste Seite eines Dokumentes - 6 €
     - Abschriftsbeglaubigung, ab der zweiten Seite 1 €, je Folgeseite 
     - Kopien: 1 – 10 Seiten a 0,60 €
     - Kopien: ab der 11 Seite a 0,30 €

    Gebühren im schriftlichen Verfahren (per Post):
     - je Apostille – 34 € 
     - je Vorbeglaubigung – 29,50 € 

    Die Zahlung per Rechnung/Gebührenbescheid ist nur bei Beantragung auf dem Postwege möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Übersetzungen eines in Hamburg beeidigten Dolmetschers: 
    • Der Dolmetscher muss in Hamburg beeidigt worden sein. Dies erkennen Sie am ovalen Siegel mit der Hammaburg, indem steht, das der Übersetzer von der Freien und Hansestadt Hamburg beeidigt worden ist.
    • Bitte nutzen Sie die Homepage, um einen geeigneten Übersetzer für Hamburg zu finden! www.justiz-dolmetscher.de  (Hier die Sprache und das Bundesland angeben) 
    • In der Ergebnissuche finden SIe mögliche Übersetzer*innen, die durch das Amt für Migration mit Apostille / Legalisation auf der Übersetzung bestätigt werden können.
    Bei Beglaubigung laufender Register (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Meldebescheinigungen): 
    • Ihr Dokument darf keine Zweckbindung tragen, wie z.B. bei der Geburtsurkunde (Nur zur Beantragung von Elterngeld). Für diese Urkunden werden von der ausstellenden Behörde nur Originale ausgestellt. (z.B. Standesamt bei der Geburtsurkunde.) Anschließend kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration auf dem Original erfolgen.
    Bei Beglaubigung von Kopien deutscher Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) oder des eingeklebten, in Hamburg ausgestellten Aufenthaltstitels im Pass:
    • Sie können diese Kopien in einem Standort des Hamburg Service beglaubigen lassen. Wenn Sie Ihr Anliegen im Amt für Migration erledigen möchten, bringen Sie bitte das Original mit.
    Bei Beglaubigung von Kopien von deutschen Schul- oder Hochschuldokumenten mit staatlicher Anerkennung aus Hamburg:
    • Es werden nur Kopien bearbeitet, die von der jeweiligen Schule ausgestellt wurden (mit Original-Unterschrift und Schulsiegel) oder hier im Amt für Migration vom Original gefertigt werden. 
    • In den Schulferien ist es sinnvoll, wenn beglaubigte Zeugniskopien direkt vom Amt für Migration gefertigt werden, da die Schulsekretariate in den Ferien oft nicht erreichbar sind. Gegebenenfalls kann die Apostille/Vorbeglaubigung dann erst nach den Ferien ausgestellt werden. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
    Bei Vorbeglaubigung von Urkunden oder Zeugnisse von Schulen (außer Privatschulen, die nicht in Hamburg staatlich anerkannt sind):
    • Eine Apostille / Legalisation kann nicht durch das Amt für Migration ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich an einen Notar und anschließend an das Landgericht Hamburg.
    Bei Vorbeglaubigung von Dokumenten des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE):
    • Bitte wenden Sie sich an das UKE zwecks Unterschrift, Namensstempel und Adressstempels des zuständigen Arztes auf Ihrem Dokument. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
    Bei Vorbeglaubigung von deutschsprachigen ärztlichen Bescheinigungen:
    • Bitte wenden Sie sich zur Bestätigung des privatrechtlichen Arztes an die Ärztekammer Hamburg. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
    Bei Vorbeglaubigung von Bescheinigungen von einem Finanzamt in Hamburg:
    • Eine Apostille / Legalisation kann durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
    Bei Vorbeglaubigung von Zeugnissen von katholischen Schulen mit staatlicher Anerkennung in Hamburg:
    • Eine Apostille / Legalisation kann durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
    Bei Vorbeglaubigung von Urkunden und Dokumente von Kammern, zum Beispiel Ärztekammer, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer (IHK), Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer:
    • Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kammer in Hamburg. Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation kann durch das Amt für Migration ausgestellt werden.
    Zudem bietet das Amt für Migration noch weitere Dienstleistungen an:
    • Unterschriftsbeglaubigungen (Hinweise finden Sie in der Verlinkung)
    • Iranstempel (Hinweise finden Sie in der Verlinkung)
    Andere Zuständigkeiten außerhalb des Amtes für Migration

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FP BIS M25 Beglaubigungen am 14.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en