Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige
Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen
Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person zum Umgang mit Sprengstoff bestellen, müssen Sie diese der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in den Verkehr bringen dürfen, müssen Sie schriftlich eine verantwortliche Person bestellen.
Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.
Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.
Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.
Online-Dienst
Sprengstoffgesetz: Verantwortliche Person anzeigen
Beschreibung
Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person nach Sprengstoffgesetz. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten.
Online erledigen
- Sprengstoffgesetz: Verantwortliche Person anzeigenHier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person nach Sprengstoffgesetz. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten.
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)
Aktuelles
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Beschreibung
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Öffnungszeiten
Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung
Kontaktperson
BJV V Sprengstoffreferat
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
- Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
- Aufsichtspersonen
- Leitende einer Betriebsabteilung
- Sprengberechtigte
- Betriebsmeister beziehungsweise Betriebsmeisterinnen
- Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
- Lagerverwalter
- Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen, überlassen, aufbewahren, verwenden oder empfangen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keiner.
Verfahrensablauf
Sie zeigen die verantwortliche Person schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle an.
- Änderungen zeigen Sie mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung an.
- Sie übermitteln den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf werden Sie um eine Nachbesserung gebeten.
- Abschließend wird Ihre Anzeige betriebsbezogen archiviert.
Fristen
Zeigen Sie die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.
Bearbeitungsdauer
Keine.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 10.05.2022
Stichwörter
Anzeige verantwortliche Person Sprengstoff