Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige

    Verantwortliche Person für Sprengstoff anzeigen

    Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine verantwortliche Person zum Umgang mit Sprengstoff bestellen, müssen Sie diese der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Ihrem Betrieb mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese in den Verkehr bringen dürfen, müssen Sie schriftlich eine verantwortliche Person bestellen. 
    Den Namen, die Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten, verantwortlichen Person müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen. 
    Ebenfalls müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen, wenn die Bestellung einer verantwortlichen Person erlischt.

    Online-Dienst

    Sprengstoffgesetz: Verantwortliche Person anzeigen

    ID: S100002_S1000020040000000123

    Beschreibung

    Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person nach Sprengstoffgesetz. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten. 

    Online erledigen

    • Sprengstoffgesetz: Verantwortliche Person anzeigen
      Hier übermitteln Sie die Bestellung sowie die Erlöschung der Bestellung einer verantwortlichen Person nach Sprengstoffgesetz. Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und verschiedene Betriebsstätten. 

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Sprengstoff

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    • Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.
    Die zu betrachteten verantwortlichen Personen sind: 
    •  Aufsichtspersonen
    •  Leitende einer Betriebsabteilung
    •  Sprengberechtigte
    •  Betriebsmeister beziehungsweise Betriebsmeisterinnen
    •  Fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung
    •  Lagerverwalter
    •  Personen, die explosionsgefährliche Stoffe verbringen, überlassen, aufbewahren, verwenden oder empfangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner.

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen die verantwortliche Person schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle an.
    • Änderungen zeigen Sie mittels einer formlosen schriftlichen Erklärung an.
    • Sie übermitteln den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und die Geburtsdaten der verantwortlichen Person.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Bedarf werden Sie um eine Nachbesserung gebeten.
    • Abschließend wird Ihre Anzeige betriebsbezogen archiviert.

    Fristen

    Zeigen Sie die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Sprengstoffreferat am 10.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Anzeige verantwortliche Person Sprengstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en