Meldung von Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung Entgegennahme

    Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden

    Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme unverzüglich melden.

    Beschreibung

    Sie als Träger beziehungsweise Trägerin einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung zur ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen, müssen eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die innerhalb Ihrer Einrichtung mit oder am Kind arbeiten. Es werden folgende Ereignisse  unter Personalveränderungen gezählt:

    • Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis

    • Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis

    • Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb der Einrichtung

    • Weiterbeschäftigung als erziehende Person nach abgeschlossener Ausbildung

    • Tätigkeitsaufnahme einer Berufsausbildung als erziehende Person

    • Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel:
      • Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Fach Pädagogik
      • Logopäden und Logopädinnen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
    • Beschäftigung mit einer Ausnahmegenehmigung

    Online-Dienst

    Kindertageseinrichtung: Personalveränderung melden

    ID: S100002_S1000020040000000143

    Beschreibung

    Hier übermitteln Sie den Eintritt sowie den Austritt von Personal in einer Kindertageseinrichtung.
    Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und über mehrere Einrichtungen unter einem Träger.

    Online erledigen

    • Kindertageseinrichtung: Personalveränderung melden
      Hier übermitteln Sie den Eintritt sowie den Austritt von Personal in einer Kindertageseinrichtung.
      Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und über mehrere Einrichtungen unter einem Träger.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung (Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung

    Beschreibung

    Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Einrichtung. 
    • Es ist eine Personalveränderung erfolgt

    Rechtsgrundlage(n)

    § 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
    Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen
    www.hamburg.de/contentblob/1830150/b8337d215892d2861e954709450630ca/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf
    Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder und Jugendhilfe
    www.hamburg.de/contentblob/3293528/8ad7a239ecd37066d4ffc180ba2e6537/data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf
    Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (Positivliste)
    www.hamburg.de/contentblob/14929010/f058756fb7fcc9ccc5f090d97f36a748/data/positivliste-040121.pdf
    Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe (Eckpunktepapier)
    www.hamburg.de/contentblob/11545784/0d4ee20a65a72312f763a3e1a6daab51/data/beschluss-vertragskommission-kita-2018-04-18.pdf

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Einrichtung.

    • Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die zuständige Stelle.

    • Die zuständige Stelle wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.

    • Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.

    • Nach Eingang der Aktualisierung führt die zuständige Stelle ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.

    • Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.

    • Bei einer negativen Prüfung, wird sich die zuständige Stelle bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.

    Online Ablauf:

    • Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online-Dienst.

    • Der Online-Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.

    • Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Es besteht eine unverzügliche Pflicht zur Mitteilung. Sobald die neue mitarbeitende Person ihre Beschäftigung aufgenommen hat, müssen Sie eine Meldung machen.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhäng

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kita-Aufsicht am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Kindertagesstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en