Änderungen des Personals in einer Kindertageseinrichtung melden
Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme unverzüglich melden.
Beschreibung
Sie als Träger beziehungsweise Trägerin einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung zur ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) an Schulen, müssen eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die innerhalb Ihrer Einrichtung mit oder am Kind arbeiten. Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
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Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis
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Austritt aus einem Beschäftigungsverhältnis
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Wechsel der Arbeitsstätte innerhalb der Einrichtung
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Weiterbeschäftigung als erziehende Person nach abgeschlossener Ausbildung
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Tätigkeitsaufnahme einer Berufsausbildung als erziehende Person
- Einstellung von Quereinsteigenden mit den in der Positivliste und dem Eckpunktepapier „Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“ definierten Berufs- oder Studienabschlüssen. Zum Beispiel:
- Hochschulabsolventen und Hochschulabsolventinnen mit Fach Pädagogik
- Logopäden und Logopädinnen mit Nachqualifizierung in Pädagogik
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Beschäftigung mit einer Ausnahmegenehmigung
Online-Dienst
Kindertageseinrichtung: Personalveränderung melden
Beschreibung
Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und über mehrere Einrichtungen unter einem Träger.
Online erledigen
- Kindertageseinrichtung: Personalveränderung meldenHier übermitteln Sie den Eintritt sowie den Austritt von Personal in einer Kindertageseinrichtung.
Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und über mehrere Einrichtungen unter einem Träger.
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung (Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung)
Aktuelles
Sozialbehörde - FS 3 - Familie und Kindertagesbetreuung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Kita-Aufsicht
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 63-0
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie haben als Träger eine Betriebserlaubnis für die Einrichtung.
- Es ist eine Personalveränderung erfolgt
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen
www.hamburg.de/contentblob/1830150/b8337d215892d2861e954709450630ca/data/landesrahmenvertrag-neu.pdf
Landesrahmenvertrag Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in Kooperation mit Trägern der Kinder und Jugendhilfe
www.hamburg.de/contentblob/3293528/8ad7a239ecd37066d4ffc180ba2e6537/data/gbs-landesrahmenvertrag.pdf
Erziehungspersonal in Kitas und der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (Positivliste)
www.hamburg.de/contentblob/14929010/f058756fb7fcc9ccc5f090d97f36a748/data/positivliste-040121.pdf
Eckpunkte für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe (Eckpunktepapier)
www.hamburg.de/contentblob/11545784/0d4ee20a65a72312f763a3e1a6daab51/data/beschluss-vertragskommission-kita-2018-04-18.pdf
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die Meldung schriftlich oder mit dem Online Dienst erstellen. Die Abläufe unterscheiden sich in der Zuständigkeitsfindung.
Schriftlicher Ablauf:
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Sie erstellen eine schriftliche Meldung der Personalveränderung in Ihrer Einrichtung.
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Danach versenden Sie postalisch Ihre Anzeige an die zuständige Stelle.
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Die zuständige Stelle wird nach Eingang eine formelle Prüfung durchführen, sollten Formfehler oder fehlende Dokumente gefunden werden wird sie sich mit Ihnen in Kontakt setzen und um Nachbesserung bitten.
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Sie müssen die Nachbesserung durchführen und eine aktualisierte Meldung versenden.
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Nach Eingang der Aktualisierung führt die zuständige Stelle ein Feststellungsverfahren durch, in dem die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit der einzustellenden Person überprüft werden.
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Bei einer positiven Prüfung wird der Personalwechsel bestätigt.
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Bei einer negativen Prüfung, wird sich die zuständige Stelle bei Ihnen melden und erläutern wie eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.
Online Ablauf:
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Sie erstellen eine schriftliche Meldung in dem Online-Dienst.
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Der Online-Dienst führt eine automatische Zuständigkeitsfindung durch.
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Nach der Anlage wird die Anzeige automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet.
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Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kita-Aufsicht am 27.06.2022
Stichwörter
Kindertagesstätte