Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen anzeigen
Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Verwenden von Heizöl. Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Heizölverbraucheranlage sowie die Durchführung von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe der Heizölverbraucheranlage führen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Dies gilt auch für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten, die ihren Standort innerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebietes haben.
Online-Dienste
AwSV-Anlagen, Betreiberwechsel anzeigen
Beschreibung
Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie wollen einen Betreiberwechsel Ihrer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen, weil sich z.B. der Firmenname geändert hat oder weil Sie eine Anlage übernommen haben? Dann machen Sie bitte hier Ihre Angaben. Bei einem Betreiberwechsel ist sowohl der bisherige, als auch der neue Betreiber anzugeben.
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AwSV-Anlagen anzeigen
Beschreibung
Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
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- AwSV-Anlagen anzeigenAnzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Internet
erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens wie zum Beispiel
- Lageplan
- Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, den Behältern, Sicherheitseinrichtungen, Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen
- Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Voraussetzungen
Ihre Heizölverbraucheranlage muss die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__62.html
§ 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78c.html
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html
Anlage 1, Nr. 3.41.6 Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__62.html
§ 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78c.html
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html
Anlage 1, Nr. 3.41.6 Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über den Onlinedienst ein. Alternativ richten Sie Ihre Anzeige schriftlich an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständig Stelle kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Sie werden entsprechend schriftlich informiert
Fristen
6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder Durchführung der Änderungsmaßnahme
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.
Kosten
75,00 EUR - 1.500,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Das Errichten einer Heizölverbraucheranlage müssen Sie nicht anzeigen, wenn
- für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
- die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AwSV Grundsatz am 08.03.2024
Stichwörter
Wasserschutzgebiete