Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen anzeigen

    Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Verwenden von Heizöl. Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Heizölverbraucheranlage sowie die Durchführung von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe der Heizölverbraucheranlage führen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Dies gilt auch für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten, die ihren Standort innerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebietes haben.

    Online-Dienste

    AwSV-Anlagen, Betreiberwechsel anzeigen

    ID: S100002_S1000020040000000090

    Beschreibung

    Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie wollen einen Betreiberwechsel Ihrer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen, weil sich z.B. der Firmenname geändert hat oder weil Sie eine Anlage übernommen haben? Dann machen Sie bitte hier Ihre Angaben. Bei einem Betreiberwechsel ist sowohl der bisherige, als auch der neue Betreiber anzugeben.

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    • AwSV-Anlagen, Betreiberwechsel anzeigen
      Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie wollen einen Betreiberwechsel Ihrer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen, weil sich z.B. der Firmenname geändert hat oder weil Sie eine Anlage übernommen haben? Dann machen Sie bitte hier Ihre Angaben. Bei einem Betreiberwechsel ist sowohl der bisherige, als auch der neue Betreiber anzugeben.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    AwSV-Anlagen anzeigen

    ID: S100002_S1000020040000000089

    Beschreibung

    Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

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    • AwSV-Anlagen anzeigen
      Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens wie zum Beispiel
      • Lageplan
      • Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, den Behältern, Sicherheitseinrichtungen, Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen
      • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
    Je nach Art Ihres Anliegens können weitere oder weniger Unterlagen notwendig sein. Die in Ihrem Fall benötigten Unterlagen werden im Verlauf der Online-Meldung benannt. Alternativ kann die zuständige Stelle Sie entsprechend beauskunften.

    Voraussetzungen

    Ihre Heizölverbraucheranlage muss die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)​​​​​​
    www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__62.html
    § 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78c.html
    § 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
    www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html
    Anlage 1, Nr. 3.41.6 Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige über den Onlinedienst ein. Alternativ richten Sie Ihre Anzeige schriftlich an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen bei Ihnen nach.
    • Die zuständig Stelle kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Sie werden entsprechend schriftlich informiert

    Fristen

    6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder Durchführung der Änderungsmaßnahme

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    75,00 EUR - 1.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Errichten einer Heizölverbraucheranlage müssen Sie nicht anzeigen, wenn
    • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
    • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AwSV Grundsatz am 08.03.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Wasserschutzgebiete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en