vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage vor der Genehmigung durch die zuständige Behörde errichten möchten, müssen Sie eine Zulassung zur vorzeitigen Errichtung bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle kann die Zulassung zur vorzeitigen Errichtung jederzeit widerrufen. Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird.
    Dazu kann die zuständige Stelle eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung zur vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, die Sie von der zuständigen Stelle erfahren

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Antrags auf Genehmigung und Errichtung oder wesentliche Änderung gestellt haben. Den vorzeitigen Beginn der Errichtung können sie innerhalb des Antrags oder nachträglich beantragen
    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__8a.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf


    Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, erhalten den Bescheid mit Begründung ebenfalls. 

    Fristen

    Sie benötigen den Zulassungsbescheid, bevor Sie mit dem geplanten Vorhaben beginnen dürfen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise bis zu 2 Monate.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Die Gebühren werden anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständige Behörde kann die Zulassung jederzeit widerrufen.

    Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden sein oder vorbehaltlich erteilt werden, wenn Sie noch bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Die Auflagen sollen sicherstellen, dass die Anlage zurückgebaut werden kann, falls sie nicht genehmigt wird. Dazu kann die zuständige Behörde eine Sicherheit von Ihnen verlangen. Sicherheiten können zum Beispiel die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren sowie Bürgschaften sein.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Müllentsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en