vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren?
    Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

    Beschreibung

    Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können Sie in einem vereinfachten Verfahren erteilt bekommen. In diesem Fall erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Online-Dienst

    ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

    ID: S100002_S1000020040000000240

    Beschreibung

    Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher oder elektronischer Antrag
    • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • bei Bedarf nennt Ihnen die zuständige Stelle weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen innerhalb eines Antrags auf Genehmigung und Errichtung oder wesentliche Änderung das vereinfachte Verfahren.
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__19.html

    Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.
    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
    Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
    Das vereinfachte Verfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Es werden keine Unterlagen oder Pläne ausgelegt. Es findet kein Erörterungstermin statt.
    Wenn die zuständige Stelle alle Umstände ermittelt hat, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, entscheidet sie über den Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.

    Fristen

    Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlagen beginnen können.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 18.12.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en