vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren?
Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können Sie in einem vereinfachten Verfahren erteilt bekommen. In diesem Fall erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Online-Dienst
ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Beschreibung
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Online erledigen
- ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher oder elektronischer Antrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- bei Bedarf nennt Ihnen die zuständige Stelle weitere Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie beantragen innerhalb eines Antrags auf Genehmigung und Errichtung oder wesentliche Änderung das vereinfachte Verfahren.
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__19.html
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__19.html
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Das vereinfachte Verfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Es werden keine Unterlagen oder Pläne ausgelegt. Es findet kein Erörterungstermin statt.
Wenn die zuständige Stelle alle Umstände ermittelt hat, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, entscheidet sie über den Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Das vereinfachte Verfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Es werden keine Unterlagen oder Pläne ausgelegt. Es findet kein Erörterungstermin statt.
Wenn die zuständige Stelle alle Umstände ermittelt hat, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, entscheidet sie über den Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlagen beginnen können.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 18.12.2023
Stichwörter
Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen