• Hamburg
vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren?
Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Beschreibung

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können Sie in einem vereinfachten Verfahren erteilt bekommen. In diesem Fall erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Online-Dienst

ELiA (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

ID: S100002_S1000020040000000240

Beschreibung

Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern möchten, dann können Sie im Online-Dienst die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpartner

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz)

Aktuelles

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

Beschreibung

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Betrieblicher Umweltschutz

Adresse

Hausanschrift

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher oder elektronischer Antrag
  • erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
  • Erläuterungen zur Anlage
  • bei Bedarf nennt Ihnen die zuständige Stelle weitere Unterlagen

Voraussetzungen

  • Sie beantragen innerhalb eines Antrags auf Genehmigung und Errichtung oder wesentliche Änderung das vereinfachte Verfahren.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__19.html

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/anhang_1.html

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit.
Gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Das vereinfachte Verfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Es werden keine Unterlagen oder Pläne ausgelegt. Es findet kein Erörterungstermin statt.
Wenn die zuständige Stelle alle Umstände ermittelt hat, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, entscheidet sie über den Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie mit der Errichtung oder dem Betrieb der Anlagen beginnen können.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate nach vollständigem Eingang aller notwendigen Unterlagen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Investitionshöhe oder dem Verwaltungsaufwand. Sie wird anhand der Hamburger Umweltgebührenordnung berechnet.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch ELiA-Hamburg am 18.12.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Bundesimmissionsschutzgesetz, Genehmigungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en